Die Regionalverwaltungen sind zentrale Dienstleistungsstellen für die 70 Pfarreien und Rund 350 Kirchengemeinden im Bistum. Sie unterstützen operative Verwaltungsprozesse und den Bereich Personal für die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten in der Fläche des Bistums. Als Sachbearbeitung Personal betreuen Sie die Mitarbeitenden vor Ort, übernehmen Aufgaben in den Stellenbesetzungsprozessen und kooperieren mit den Kindertagesstätten. Bischöfliches Ordinariat Speyer | 67434 Neustadt a.d. Weinstraße Sachbearbeitung Personal - Regionalverwaltung Neustadt (m/w/d) Nächstmöglich│ Vollzeit (39 Std.)│ Unbefristet Aufgaben: Sie bearbeiten aller personalrelevanten Themen von Begründung bis Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie betreuen eigenständig operativ einen definierten Mitarbeiterbereich. Sie wirken bei den Antragsverfahren Betriebserlaubnis mit. Sie sind der/die zentrale/r Ansprechpartner/in für einen zugeordneten Mitarbeiterkreis. Sie setzen die Stellenplanbewirtschaftung in enger Abstimmung mit der Bereichsleitung um. Sie beraten und arbeiten ergebnisorientiert mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen zusammen. Sie erstellen Statistiken. Profil: Eine kaufmännische/verwaltungstechnische Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung vorzugsweise im Personalbereich Gute personalwirtschaftlichen Kenntnisse, idealerweise profunde Kenntnisse im Tarifsystem des öffentlichen Dienstes (TVöD) und/oder AVR-Caritas Gute Kenntnisse in MS Office (insbes. Excel, Word, Outlook) Sehr gute analytische Fähigkeiten sowie eine schnelle Auffassungsgabe Strukturierte und selbstständige Arbeitsweise, Team- und Lernfähigkeit Verantwortungsbewusstes und eigenverantwortliches Handeln sowie Flexibilität, Qualitätsbewusstsein und Einsatzbereitschaft Identifikation mit den Zielen und Werten der Katholischen Kirche und den Präventionsgrundsätzen im Bistum Speyer Benefits: Sicherer Arbeitsplatz in einem Arbeitsumfeld mit Sinn Attraktive Rahmenbedingungen: Sichere Vergütung und Sozialleistungen angelehnt an den TVöD-VKA; Jahressonderzahlung; Leistungsentgelt; 30 Tage Urlaub bei Vollbeschäftigung sowie betriebliche Altersvorsorge Flexible Arbeitszeiten: Gleitzeit, Teilzeit-Möglichkeit und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens Fort- und Weiterbildungsangebote: Eigener Weiterbildungskatalog, Möglichkeit für Coaching/Supervision Kollegiales Miteinander: Betriebseigene Events und Feiern Familienfreundliches Arbeitsumfeld: Ferienangebote für Mitarbeitendenkinder sowie Möglichkeit der Hausaufgabenbetreuung am Standort Speyer Moderne Ausstattung: Ergonomische Arbeitsplätze, mobile EDV-Ausstattung, (E-)Dienstwagenpool, Zuschuss zum Job-Ticket ggf. Bahncard Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Arbeitsvertragsrecht in Anlehnung an TVöD-VKA (EG 8) in der gültigen Fassung. Sie möchten mehr über uns erfahren? Auf unserer Karriereseite unter karriere.bistum-speyer.de finden Sie weitere Informationen zum Bistum, unseren Berufsfeldern sowie Argumente für uns als Arbeitgeber. Klingt nach genau dem richtigen Schritt für Sie? Wenn wir Ihr Interesse an dieser Aufgabe geweckt haben, dann übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (idealerweise Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse in einem PDF) bis zum 16.03.2025 vorzugsweise über unser Karriereportal unter oder alternativ an bewerbungbistum-speyer.de. Für Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an den Leiter der Regionalverwaltung Herrn Markus Geiger (Tel.: 06321/48445-0, Mail: markus.geigerbistum-speyer.de). Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Hannah Riffel (Tel: 06232 102-154, Mail: hannah.riffelbistum-speyer.de) gerne zur Verfügung. _____ Hinweise zum Bewerbungsverfahren: Personen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers oder einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen. Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerber/innendaten im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie im Amtsblatt der Diözese Speyer (OVB 2/2019 Seite 1120). Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung von Daten auf elektronischem Weg keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten (Bewerbungsunterlagen) übernommen werden kann.