Leg los! Deine Perspektiven bei uns
* Du wirst zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt.
* Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder-Pflegeberufe (KR. TV-L) gezahlt.
* Innerhalb von drei Jahren erfolgen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung. Während der Ausbildung erhältst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW).
* Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten derzeit außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Stand 1. Januar 2022).
* Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
* Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis regelmäßig vorgesehen. Freu Dich auf eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7. Steige bei uns die Karriereleiter hinauf: Mit zunehmender Berufserfahrung – und entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Dir unterschiedliche Funktionen offen. Dementsprechend steigt auch Deine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage.
Drinnen Regeln für draußen vermitteln?
Mehr als ein Schließer oder Wärter sein? Als Quereinsteiger in eine hochdotierte Ausbildung mit gesicherter Zukunft?
* Ausgebildete Pflegefachfrauen oder Pflegefachmänner bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger wirken als Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst an der medizinischen Versorgung erkrankter Gefangener in Justizvollzugs-einrichtungen mit.
* Beispielsweise unterstützt Du Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, in der Diagnostik, bei der Behandlung, Versorgung und Pflege.
* Bei allen ihren Tätigkeiten steht das Erkennen von körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen der Inhaftierten stets im Vordergrund. Mit Deiner Zuwendung und Pflege hast Du großen Anteil daran, dass die Inhaftierten auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können.
Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.
Bist Du bereit? Deine Qualifikationen auf einen Blick
Vorher erfolgreich abgeschlossene dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung – inklusive eines staatlichen Gesundheits- und Krankenpflegeexamens, bzw. abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann
Für die Verbeamtung kommt es hierauf an:
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
* zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt
* deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
* absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Die Ausbildung im Detail
* Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken.
* An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm findet Deine theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate)statt. Du erlernst u. a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhältst aber auch Einblicke in Kriminologie oder Pädagogik und wirst in Sicherungstechniken, Kommunikation und Konfliktmanagement ausgebildet.
* Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvierst Du bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate). Dort lernst Du unterschiedliche Vollzugsformen kennen, z. B. den Untersuchungshaftvollzug, den geschlossenen Erwachsenenvollzug, den offenen Vollzug, den Jugendvollzug oder den Jugendarrestvollzug.
Einstellungen sind auch vor dem Start der Ausbildung jederzeit möglich !!!