Der neue juristische Studiengang fuer Menschen mit Organisationstalent und Fingerspitzengefuehl!
Fuer ein effektives Rechtssystem uebernehmen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eine unersetzliche Aufgabe. Wenn trotz Urteils keine Zahlung geleistet wird, sind Glaeubiger auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher angewiesen, um an ihr Geld zu kommen.
Der moderne und vielseitige BachelorStudiengang bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis, Bezahlung von Anfang an und als Perspektive einen interessanten Beruf, der Selbstaendigkeit und Eigenverantwortlichkeit mit der Sicherheit des Beamtenstatus und einer attraktiven Verguetung verbindet.
Ebenso eignet sich der Studiengang fuer Bewerber mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung.
Ein Beruf mit Ansehen
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern. Ihr vorrangiges Ziel ist es, einen fuer alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, damit Schulden bezahlt werden koennen.So gehoeren bei einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig Ueberzeugungs und Durchsetzungskraft wie auch Einfuehlungsvermoegen dazu, um die Interessen und Rechte der Glaeubiger und Schuldner gleichermassen zu beruecksichtigen. Gerichtsvollzieher sind auch befugt, eigenverantwortlich ueber die zwangsweise Durchsetzung von Anspruechen zu entscheiden dabei sind sie ausschliesslich an das Gesetz gebunden.
Aufgrund ihrer bedeutungsvollen hoheitlichen Aufgaben geniessen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ein hohes Mass an Vertrauen und gesellschaftlichem Ansehen.
Ein Beruf mit Verantwortung
Mit der Verantwortlichkeit fuer einen eigenen Bezirk entscheidet jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher selbstaendig ueber die Abwicklung der Glaeubigerauftraege. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Buero und Aussendiensttaetigkeiten. Dabei bringt der taegliche Umgang mit unterschiedlichen Menschen und Situationen immer wieder neue Herausforderungen mit sich.
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertaetigkeit gehoeren unter anderem:
Die Zwangsvollstreckung:Sofern dafuer nicht die Gerichte zustaendig sind, verhelfen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher den Glaeubigern, ihre gerichtlich festgestellten Ansprueche gegen die Schuldner durchzusetzen. Dabei gilt es in erster Linie, zwischen Schuldnern und Glaeubigern zu vermitteln und eine guetliche Einigung, z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung, herbeizufuehren. Wenn eine guetliche Einigung scheitert, kann die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher auch mit Zwangsvollstreckungsmassnahmen betraut werden. Als solche kommen beispielsweise in Betracht:
Die Einholung einer Vermoegensauskunft beim Schuldner oder die Einholung von Auskuenften ueber das Vermoegen des Schuldners bei Dritten (z.B. den Traegern der Rentenversicherung),
die Pfaendung von Sachen des Schuldners (mit einem Pfandsiegel) und deren Verwertung (= Versteigerung) mit anschliessender Auszahlung des Erloeses an den Glaeubiger,
die Wegnahme einer beweglichen Sache (z.B. eines Fahrzeugs) oder
die Raeumung einer Wohnung.
Die Durchfuehrung von Zustellungen:Wenn die Beteiligten in einem gerichtlichen oder aussergerichtlichen Verfahren fuer die Zustellung von wichtigen Dokumenten selbst verantwortlich sind, koennen sie eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, um sicher zu sein und im Streitfall nachweisen zu koennen, dass der Empfaenger die Dokumente wirklich erhalten hat.
Ein Beruf mit Eigenstaendigkeit
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verbeamtet und gehoeren jeweils einem Amtsgericht an. Dennoch organisieren sie ihren Geschaeftsbetrieb voellig eigenstaendig. Eine Besonderheit ist dabei, dass sie ein eigenes Buero fuehren und dafuer nach Bedarf in eigener Verantwortung zusaetzliche Buerokraefte einstellen koennen.
Ein Beruf mit Perspektive
Der Status als Beamtin / Beamter des gehobenen Justizdienstes bietet Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern eine sichere Beschaeftigung und eine attraktive und leistungsorientierte Bezahlung. Pruefungsabsolventen werden in Besoldungsgruppe A 10 eingestellt, Befoerderungsmoeglichkeiten gibt es bis zur Besoldungsgruppe A 11. Ueber die Beamtenbesoldung hinaus erhalten die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in BadenWuerttemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebuehren als zusaetzliche Verguetung. Mit diesem Leistungsanreiz werden die Aufwendungen im eigenen Geschaeftsbetrieb abgegolten und die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gleichzeitig am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt.
Dank der eigenstaendigen und flexiblen Arbeitsplanung laesst sich der Beruf besonders gut mit den Anforderungen einer Familie vereinbaren.
Das Studium
im Ueberblick
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule fuer Rechtspflege Schwetzingen und ist in drei Phasen gegliedert:
1. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studienphase I)
2. Jahr:
Praktische Ausbildung vor Ort bei Gerichten und Gerichtsvollziehern (Studienphase II)
3. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studienphase III)
Die fest in das zweite Studienjahr integrierte Praxisphase eroeffnet den Studierenden bereits fruehe Einblicke und praktische Erfahrungen in ihrem spaeteren Beruf.
Das Bestehen der einzelnen Themenmodule sowie der Bachelorarbeit ist Voraussetzung fuer den Abschluss als Bachelor of Laws (LL.B.).
als persoenliche Wahl
Die Taetigkeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zielt darauf ab, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und mit Hilfe der einschlaegigen Gesetze rechtlich zu bewerten.Dafuer ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhaenge zu verstehen und selbst klar und verstaendlich formulieren zu koennen.Darueber hinaus muessen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei ihrer Arbeit in besonderem Masse auch die jeweilige soziale Situation der Schuldner erfassen und beruecksichtigen.
Daher sollten Sie gerne mit Menschen in verschiedenen Lebenslagen umgehen und ueber das notwendige Fingerspitzengefuehl verfuegen.Eine wichtige Voraussetzung ist ausserdem, dass Sie es verstehen, Ihren Standpunkt zu vertreten, ohne dabei die Interessen der Beteiligten ausser Acht zu lassen und auch in schwierigen Situation einen kuehlen Kopf behalten.
Wenn es Ihnen Freude macht, selbstaendig und flexibel in gewisser Weise sogar unternehmerisch zu denken und zu arbeiten, und Sie gerne Verantwortung uebernehmen, ist das Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) genau das Richtige fuer Sie.
Alles rund um die Bewerbung
Die Voraussetzungen fuer eine Bewerbung zum Gerichtsvollzieher Studium erfuellen Sie, wenn Sie
das Abitur oder die Fachhochschulreife haben,
die deutsche Staatsangehoerigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehoerigkeiten gemaess 7 Beamtenstatusgesetz (zum Beispiel EUBuerger) besitzen,
die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen fuer die Berufung in ein Beamtenverhaeltnis erfuellen und gesundheitlich geeignet sind.
Fuer Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das OnlineBewerbungsverfahren.Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser sowie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Folgende Unterlagen werden benoetigt:
Motivationsschreiben
individuell gestalteter Lebenslauf
Schulzeugnisse der letzten drei Schulhalbjahre
ggf. Zeugnisse ueber Ausbildungs und Beschaeftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
ggf. Zeugnisse ueber bestandene Pruefungen
Auf Basis der Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt, nach der Bewerberinnen und Bewerber fuer das weitere Auswahlverfahren vor Ort eingeladen werden.