Hauptamtlicher Beigeordneter (m/w/d)
Bei der Kreisstadt Homburg (rd. 43.000 Einwohner) ist die Stelle
einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten (m/w/d)
zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder zu besetzen.
Der Geschäftsbereich umfasst Frauen, Soziales, Bildung, Demografie und Ordnung.
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Die Amtszeit beträgt 10 Jahre. Die Besoldung erfolgt gemäß § 3 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter gewährt.
Wählbar zur/zum hauptamtlichen Beigeordneten ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Bewerber/innen müssen für das Amt geeignet sein. Sie müssen mindestens die Befähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung besitzen oder über entsprechende Erfahrungen verfügen, die sie durch verantwortliche Tätigkeiten in Verwaltung oder Wirtschaft erworben haben. Ein gewandtes Auftreten mit rhetorischer Begabung wird vorausgesetzt. Bevorzugt werden Persönlichkeiten, die auf kommunalpolitische Initiativen, Führungskraft und organisatorische Fähigkeiten in ihrer bisherigen Tätigkeit verweisen können.
In das Amt kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Beigeordnete wird vom Stadtrat der Kreisstadt Homburg in geheimer Wahl gewählt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis 31. März 2025 zu richten an den Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg, Betreff:„Beigeordnetenwahl“