Ausbildung zum*zur Brandmeister*in
Dauer
* 18 Monate
Ausbildungsort
* Feuerwache 1, Eiserne Hand 45, 45139 Essen
Inhalte der Ausbildung
* Grundausbildung
* Rettungssanitäterausbildung
* Technische Ausbildung
* Wachpraktikum Brandschutz
* Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung
Schulische Voraussetzungen
* Mindestens Hauptschulabschluss (Klasse 10)
* Abgeschlossene, für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignete Berufsausbildung
Persönliche Voraussetzungen
* Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
(§ 7 BeamtStG - Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses (gesetze-im-internet))
* Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 40 Jahre
(SGV § 14 Einstellung | RECHT.NRW)
* Du hast keine Vorstrafen und kein Ermittlungsverfahren der Staatanwaltschaft anhängig
* Du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
* Du bist teamfähig, körperlich fit und sowohl psychisch, als auch physisch belastbar
* Du kannst gut schwimmen und hast keine Probleme mit dem Arbeiten in engen Räumen oder großen Höhen
* Fahrerlaubnis Klasse B oder Klasse 3
* Ein bestehender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern muss im Rahmen der Einstellungsuntersuchung gem. § 20 Abs. 9 S. 1 IfSG nachgewiesen werden
(§ 20 IfSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet))
Auswahlverfahren
Bei dem Auswahlverfahren sind die nachfolgenden Stationen zu absolvieren, um bei der Feuerwehr Essen eingestellt zu werden:
* Schriftlicher Test am Studieninstitut Essen
* Sportlicher Eignungstest
* Persönliches Gespräch
* Amtsärztliche Untersuchung
Vergütung
Du wirst in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Feuerwehr eingestellt.
Während der Ausbildung erhältst Du eine monatliche Vergütung von 1.349,78 Euro brutto, sowie eine Anwärtersonderzulage von 1.214,80 Euro brutto (Stand 12/2022).
Solltest Du verheiratet sein oder Kinder haben, erhöht sich die Vergütung.
Die genauen Beträge kannst Du der Besoldungstabelle entnehmen.
Wichtig zu wissen:
Von diesen Bruttobeträgen sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Zusätzlich ist es empfehlenswert, eine freiwillige / private Krankenversicherung für die Leistung abzuschließen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden.