Die Staatskanzlei als Behörde des
Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
sucht für das Referat Z B 1 (Grundsatzfragen des Verfassungsrechts, Recht der EU, Internationales Recht)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Wege der Abordnung
befristet für drei Jahre
eine Referentin/einen Referenten (w/m/d).
Was den Arbeitsplatz besonders macht:
Aufgabe der Staatskanzlei ist es, den Regierungschef bei der Umsetzung der politischen Ziele, bei der Koordinierung der Arbeit der Ministerien im Rahmen des Ressortprinzips, bei seinen fachlichen Aufgaben sowie in seiner Funktion als Repräsentant des Landes zu unterstützen.
Die Schwerpunkte Ihrer Arbeit ergeben sich aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Landesregierung sowie aus tagesaktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. In einem spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld ergibt sich für Sie die Chance, an entscheidender Stelle zur positiven Entwicklung Nordrhein-Westfalens beizutragen.
Sitz des Ministerpräsidenten ist das geschichtsträchtige Landeshaus am Rheinufer.
D em Referat Z B 1 obliegen u.a. die nachstehenden Aufgaben:
• Grundsatzfragen des Bundes- und Landesverfassungsrechts, des Parlamentsrechts, des Rechts der Europäischen Union und des internationalen Rechts,
• interministerielle Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens zum Abschluss von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen des Landes Nordrhein-Westfalen,
• Angelegenheiten des Interministeriellen Ausschusses für Verfassungsfragen,
• Betreuung der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen,
• koordinierende fachliche und rechtliche Beobachtung und Betreuung der auf Bundes- und Länderebene eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse und Begleitung für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten.
Um welche Aufgaben geht es konkret?
• Bearbeitung von rechtlichen Fragen mit grundsätzlicher Bedeutung aus dem Bereich des Bundesverfassungsrechts (einschließlich des Finanzverfassungsrechts), des Landesverfassungsrechts und des Parlamentsrechts (insbesondere des Parlamentsinformationsrechts), des Rechts der Europäischen Union und des internationalen Rechts,
• Bearbeitung von rechtlichen Fragen zu Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen,
• Erstellung von Gutachten, Stellungnahmen und Voten für die Hausleitung und andere Arbeitseinheiten der Staatskanzlei in den genannten Themenfeldern,
• Betreuung des Interministeriellen Ausschusses für Verfassungsfragen als Mitglied für die Staatskanzlei,
• Betreuung von Angelegenheiten der Ständigen Vertragskommission der Länder für die Staatskanzlei,
• Betreuung der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, an denen die Landesregierung beteiligt ist,
• Unterstützung bei der koordinierenden rechtlichen und fachlichen Begleitung der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse.
Was bringen Sie mit?
Der Arbeitsplatz bietet abwechslungsreiche und unmittelbare Einblicke in das Regierungshandeln ebenso wie in das Zusammenspiel der Verfassungsorgane Landtag und Landesregierung. Voraussetzung für die Arbeit in der Regierungszentrale ist eine hohe Motivation, ein engagierter Arbeitseinsatz und ein entsprechendes Maß an Flexibilität. Die Aufgaben bieten Gelegenheit, ein hohes Maß an Eigeninitiative einzubringen.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert die Befähigung zum Richteramt mit zwei mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossenen juristischen Staatsexamen.
Darüber hinaus sollten Sie über folgende übergreifende Kompetenzen verfügen:
· ausgeprägtes intellektuelles Potenzial, d.h. Kreativität und Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten, strategisches Denken, Offenheit für übergreifende und neue Themen,
· hohe schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz,
· Stärken in der Kooperationskompetenz, Verlässlichkeit und Integrationsfähigkeit.
Was wir bieten:
· einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz,
· flexible Arbeitszeiten, gute Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – auch durch Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice,
· eine moderne technische Ausstattung,
· ein attraktives Umfeld der Dienststelle mit guter Anbindung an den ÖPNV,
· ein gutes Arbeitsklima mit attraktiven Gemeinschaftsangeboten.
Eine Stellenbesetzung in vollzeitnaher Teilzeit ist möglich.
Hier noch einige rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise:
· Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen oder anderer Bundesländer, des Bundes und der Kommunen, die ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 bis A 15 LBesO A NRW innehaben, sowie unbefristet beschäftigte Regierungsbeschäftigte, die nach Entgeltgruppe 13 bis 15 TV-L vergütet werden, sowie Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2.
· Bei Beamtinnen und Beamten erfolgt die Besetzung im Rahmen einer auf drei Jahre befristeten Rotation im Wege der Abordnung in die Staatskanzlei. Die Zeiten sind anrechnungsfähig auf die Vorgaben zur Verwendungsbreite i.S.d. § 29 LVO.
Unsere Leitlinien im Auswahlverfahren:
Leistung, Befähigung und fachliche Eignung sind ausschlaggebend für die Besetzung.
Als Staatskanzlei ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellter behinderter Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig.
Wie können Sie sich bewerben?
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes RF Z B 1 bis zum 9. Mai 2025 an:
bewerbungen@stk.nrw.de
bzw. an die
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I 2
„Personalangelegenheiten“
40190 Düsseldorf.
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
1. ein Anschreiben,
2. ein aktueller Lebenslauf,
3. Abschlusszeugnisse, durch den das Vorliegen der geforderten Ausbildung nachgewiesen wird,
4. Arbeitszeugnisse,
5. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte
6. ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX
7. Datenschutzerklärung (Vordruck als Anlage zur Ausschreibung abrufbar über
karriere.nrw).
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bewerbungen per Mail geben Sie bitte das Stichwort „RF Z B 1“ sowie Ihren Vor- und Zunamen im Betreff an. Die Unterlagen sind in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im Pdf-Format zu übersenden.
Bei Übersendung auf dem Postweg: Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Dr. Stephanie Eggerath (Tel. 0211/837-1462) zur Verfügung.
Für sonstige Rückfragen steht Ihnen aus dem Personalreferat Frau RR´in Petra Reuschenbach (Tel. 0211/837-1661) zur Verfügung.