Wir streben nach einer Kooperation!
Aufgabenbereiche
Sie beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Auszubildende und Studenten begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG und erbringen folgende Leistungen:
Erstellung der Einkommensteuererklärung für Mitglieder
Ganzjährige steuerliche Beratung der Mitglieder
Überprüfung von Einkommensteuerbescheiden
Abwicklung mit dem Finanzamt
Beratung zur Antragsbearbeitung
Erhebung von Einsprüchen
Qualifikationen
Wir suchen Steuerfachleute, die eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter/Steuerfachgehilfe oder eine andere kaufmännische Ausbildung absolviert haben und danach mehr als 3 Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind.