* Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen
* Vorhandene Rechtsfälle aufarbeiten und selbstständig bearbeiten
* Durchsetzung von Ansprüchen
* Abwehr unberechtigter Ansprüche
* Allgemeine Rechtsberatung der Fachabteilungen, insbesondere zu den oben genannten Rechtsgebieten
* Enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Gesellschaftern
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