Sie…
* bearbeiten selbständig die förmlichen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung sowie die Satzungen nach dem Baugesetzbuch und der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
* arbeiten aktiv an der städtebaulichen Planung mit und beraten zu Themen der verbindlichen Bauleitplanung.
* nehmen planungsrechtliche und städtebauliche Stellungnahmen zu Verfahren anderer Ämter ein.
* prüfen und koordinieren städtebauliche Verträge und bereiten Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen vor.