Online- Bewerbung an: direktion.riesa ba-sachsen.de Die Berufsakademie Sachsen zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären Bildungsbereiches. Zum 01.01.2025 wird die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen umgewandelt. Als staatliche Einrichtung wird sie mit etwa 40 Studiengängen Studierende in praxisintegrierenden dualen Studiengängen zum Abschluss Bachelor of Arts, Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering führen und perspektivisch auch duale Master-Studiengänge anbieten und kooperative Forschung betreiben. Dabei werden die wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitte an den Staatlichen Studienakademien und die praktischen Studienabschnitte bei einem Praxispartner realisiert. Damit stellt die zukünftige Duale Hochschule Sachsen den Einrichtungen der Wirtschaft, der freien Berufe, vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft und Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben exzellent qualifizierte Fach- und Führungskräfte in den Fachbereichen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales zur Verfügung. Sie ist mit ihren sieben Staatlichen Studienakademien fest in den Regionen Sachsens verwurzelt. An der Staatlichen Studienakademie Riesa ist - unter dem Vorbehalt der späteren Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber - folgende Stelle ab 01.10.2025 (frühestens ab Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber) zu besetzen: W2-Professur für Energieinfrastruktur und regenerative Energiesysteme (m/w/d) Vollzeit, unbefristet vorrangig im Studienbereich Technik, Studiengang Energie- und Gebäudetechnik (Kennziffer RIE-P02-2024) Aufgabenprofil: Sie lehren im Studienbereich Technik, hier vor allem im Studiengang Energie- und Gebäudetechnik. In diesem Studiengang werden Ingenieure (Bachelor of Engineering) für Planung, Projektierung, Bau und Betrieb von energie- und gebäudetechnischen Anlagen qualifiziert. Im Fachprofil sind neben vertieften Kenntnissen in der regenerativen Energietechnik einschließlich Speichertechnologien fachspezifische Kenntnisse im Bereich Energie- und Gebäudetechnik erforderlich. Die Bewerbenden sollen in mindestens zwei der folgenden Bereiche Kompetenzen vorweisen und in der Bewerbung nachweisen: Energieinfrastrukturen / netzgebundene Energietechnik (Wärme, regenerative Gase, Elektroenergie) einschließlich Speichertechnologien Grundlagen und Anwendungen regenerativer Energieträger, -anlagen und -systeme Grundlagen und Anwendungen der Heizungstechnik Softwaregestützte Planung und Simulation von energietechnischen Anlagen (BIM) In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung des Studienganges »Energie- und Gebäudetechnik«, die Mitwirkung bei der kooperativen Forschung sowie dem Wissens- und Technologietransfer und die Bereitschaft zur Einarbeitung und Übernahme von Lehrveranstaltungen in fachverwandten Grundlagenfächern werden vorausgesetzt. Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen: 1. abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes, 2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird, 3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, 4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen. Der Arbeitsort ist die Staatliche Studienakademie in Riesa. Bei Bedarf ist der Einsatz auch an einer anderen Staatlichen Studienakademie der Dualen Hochschule Sachsen möglich. Art und Umfang der dienstlichen Aufgaben der Lehrpersonen an der Dualen Hochschule Sachsen ergeben sich aus der Hochschuldienstaufgabenverordnung. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei Vorliegen gleicher Qualifikation und Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte und/oder ihnen gleichgestellte Bewerbende, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird gebeten, den Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Sind Sie interessiert und überzeugt, dass Sie über die genannten Voraussetzungen verfügen? Dann richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Beurteilungen, lückenlose Tätigkeitsnachweise, insbesondere die Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs, der einschlägigen fachpraktischen Berufserfahrungen und Lehrtätigkeit sowie Nachweise wissenschaftlicher Leistungen und Veröffentlichungen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen) bis zum 02.12.2024 unter Angabe der oben genannten Kennziffer vorzugsweise per E-Mail an: direktion.riesaba-sachsen.de Bitte übermitteln Sie Ihre Online-Bewerbung in einer zusammengefügten PDF-Datei (max. 10 MB) mit dem Dateinamen RIE-P02-2024-Name-Vorname. oder postalisch an: Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa Direktorin Prof. Dr. Ute Schröter-Bobsin - persönlich - Rittergutsstraße 6 01591 Riesa Wichtige Hinweise: Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Danach werden die elektronischen Unterlagen nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet. Ferner weisen wir darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten leider nicht erstattet werden können. Wir bitten darum, alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Nachweise (z. B. Abschlusszeugnisse, qualifizierte Arbeitszeugnisse, Beurteilungen etc.) zunächst lediglich in Kopie einzureichen und von Mappen abzusehen. Erforderliche beglaubigte Kopien von Urkunden über akademische Grade werden gegebenenfalls nachgefordert. Bei einem ausländischen Hochschulabschluss bzw. akademischen Grad ist die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig. Die Vorlesungen an der Dualen Hochschule Sachsen werden hauptsächlich in deutscher Sprache gehalten, daher wird bei Bewerbungen in einer anderen Sprache um eine deutsche Übersetzung gebeten. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail versandt wird. Bewerbende, die sich bereits in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden, werden gebeten, ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.