Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Fachdienst "Ausländer- und Asylangelegenheiten" besteht zur Zeit aus 32 Mitarbeiter*innen, die die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen und EU-Bürger*innen übernehmen. Hierzu gehört u. a. die Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, die Regelung des Aufenthalts im Bundesgebiet und eventueller Vorbereitungen von Aufenthaltsbeendigungen. Weitere Aufgaben, die durch unser Team erledigt werden sind Einbürgerungen, staatsangehörigkeitsrechtliche Anliegen, Apostillen und die Standesamtsaufsicht über die kreisangehörigen Standesämter. Registrierungsaufgaben, wie die sogenannte PIK Erfassung, aber auch integrations- und ausreiserechtliche Förderungen runden das Themengebiet ab.
Die Funktion der Fachgebietsleitung wird gem. § 31 TVöD bzw. analog § 5 LBG S-H zunächst befristet als Führung auf Probe übertragen (die Probezeit beträgt 2 Jahre). Während der Probezeit erfolgt die Zahlung einer Zulage zur entsprechenden Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe.
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