Beim Zweckverband Müllheizkraftwerk Stadt und Landkreis Bamberg ist im Zuge einer Nachfolgeregelung baldmöglichst die Stelle einer Waagemitarbeiter/in (m/w/d) – Minijob auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung zu besetzen. Die Arbeitszeit ist jeden zweiten Samstag in der Zeit vom 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Das Müllheizkraftwerk Bamberg erfüllt eine wichtige Aufgabe für die Bürger und Bürgerinnen. Werden Sie Teil davon und unterstützen Sie unsere Waagemitarbeitenden. Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere: - ordnungsgemäße Verwiegung der anliefernden Fahrzeuge - Erstellen des täglichen Kassenabschlusses - Führen der Barkasse für Einzelkunden als Barzahler einschließlich Buchung der einzelnen Zahlungen - elektronische Erstellung von Begleitscheinen - Ausgabe von Zugangsberechtigungen für Fremdfirmen und Besucher Wir erwarten von Ihnen: - freundliches Auftreten - Durchsetzungsvermögen - zuverlässiges, verantwortungsbewusstes und selbständiges Arbeiten - die Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit - die Bereitschaft zur Weiterbildung im Aufgabenbereich - nach Möglichkeit flexible Verfügbarkeit bei notwendigen Vertretungen Wir bieten Ihnen: - eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit - selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten im Rahmen der übertragenen Aufgaben - Entlohnung nach dem Stundensatz des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) EG 5; ca. 21 €/Stunde/brutto Die Beschäftigung erfolgt auf Stundenbasis und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als geringfügige Beschäftigung (538-Euro-Minijob). Für aufgabenbezogene Informationen steht Ihnen unser Produktionsleiter, Herr Stöhr, Tel. 0951 6041-411 gerne zur Verfügung. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Kurzbewerbung (Anschreiben bzw. Mail und Lebenslauf). Diese senden Sie bitte bis zum 10.01.2025 elektronisch unter folgenden Betreff: „Waagemitarbeiter/in (m/w/d - Minijob)“ an die E-Mail-Adresse: bewerbungmhkw.bamberg.de. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.