Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Fachbereich Wirtschaft folgende Stelle zu besetzen: W2-Professur für Pflege, insbes. digitale Anwendungen in der Pflege (m/w/d) Ihre Aufgaben: Durchführung einschlägiger Lehrveranstaltungen einschließlich der Übernahme von Grundlagenveranstaltungen Studierendengerechte Entwicklung von Fachcurricula Entwicklung und Verantwortung des Bachelorstudiengangs Pflege, insbesondere hinsichtlich der Lehrinhalte und Lehrmethoden Kooperation mit Einrichtungen des Gesundheitswesens Durchführung von Projekten und Wissens- und Technologietransfer Weiterentwicklung des Fachgebietes in Lehre, Forschung und Transfer Bereitschaft zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung wird erwartet Ihre Kompetenzen: Erforderlich ist der Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums im Themenfeld Pflege/ Gesundheitswissenschaften oder eines fachverwandten Studienganges sowie die einschlägige Promotion Einschlägige Erfahrungen in Einrichtungen oder Unternehmen im Gesundheitswesen sowie mit IT-gestützten Verfahren im Gesundheitssektor Erfahrungen im Pflegeumfeld Die Fähigkeit und die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abzuhalten Erfahrungen in der Lehre Idealerweise Erfahrungen im Projektmanagement Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sind von Vorteil Ihre Möglichkeiten: Im eigenen Arbeitsbereich in Lehre und Forschung eigene Akzente zu setzen sowie einen Studiengang mit aufzubauen und dieses im Verbund mit anderen Kolleginnen und Kollegen zu tun Sich aktiv an Wissens- und Technologietransfer sowie Forschungsaktivitäten und anderen Bereichen der Hochschule zu beteiligen Teilnahme an didaktischen Fortbildungsmaßnahmen Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH. Danach sind mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/. Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professorin in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre Partnerin oder Ihren Partner. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis zum 16.02.2025 an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Dr. habil. Sven Tode, direkt über unser Online-Bewerbungsportal. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorsitzende des Berufungsausschusses, Herr Prof. Dr. habil. Marcus Brandenburg, per E-Mail unter marcus.brandenburghs-flensburg.de zur Verfügung.