An der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Fakultät II, Fachrichtung Komposition/Musiktheorie, eine
Professur W2 für Musiktheorie (1,0 VZÄ)
(vorbehaltlich der Mittelbewilligung im Professorinnenprogramm 2030) zu besetzen.
Gesucht wird eine pädagogisch erfahrene, künstlerisch und wissenschaftlich profilierte Persönlichkeit, die das Fachgebiet Musiktheorie/Gehörbildung in seiner vollen Breite in Lehre und Forschung vertreten kann und national und international vernetzt ist (erkennbar durch Vortragstätigkeit, Publikationen und/oder Projektentwicklung und -durchführung).
Das Aufgabengebiet der künftigen Stelleninhaberin bzw. des künftigen Stelleninhabers umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
* Lehre in allen musiktheoretischen Fächern im Hauptfach und in den Nebenfächern in allen Studiengängen
* Konzeptionelle Entwicklung im Hauptfach Musiktheorie und an der Schnittstelle von Hochschulbildung und elementarer Musiktheorie
* Betreuung von Abschlussarbeiten in allen Studiengängen
* Mitarbeit im Zentrum für Musiktheorie in allen die Lehre ergänzenden Bereichen, insbesondere für fakultätsübergreifende Projekte mit musiktheoretischen Inhalten
Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG). Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 7 Abs. 1 der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch. Eine Teilzeitoption ist möglich (gemäß § 5 Abs. 2 des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes (SächsGleiG)).
Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsübergreifende Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in den Gremien der Hochschule wird vorausgesetzt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Musiktheorie und der Nachweis von Lehrerfahrungen im Hochschulbereich. Erfahrung in der Drittmittelakquise ist von Vorteil.
Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe.
Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Die Professur soll aus Mitteln des Professorinnenprogramms 2030 gefördert werden (Voraussetzungen: siehe Website ), qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen enthalten:
* persönliches Motivationsschreiben (max. 2 Seiten DIN A4)
* tabellarische Darstellung des akademischen und künstlerischen Werdegangs
* Verzeichnis der bisherigen Lehrtätigkeit
* Verzeichnis der Publikationen
* Konzept für die eigene Schwerpunktsetzung (max. 4 Seiten DIN A4)
* Kopie der Urkunde des höchsten akademischen Grades
* Zeugnis (falls nicht identisch mit dem höchsten akademischen Grad) über den Hochschulabschluss in Musiktheorie
* Lehrevaluationen und/oder der Nachweis der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik
* Namen und (Email-)Adressen von fünf möglichen Gutachterinnen und Gutachtern (die Auskunft über Ihre fachliche Eignung geben können)
Die Unterlagen sind bis zum 31.01.2025 unter dem Stichwort „Professur W2 für Musiktheorie“ über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden einzureichen. Die Vorstellungen sind für die 14. Kalenderwoche geplant.
Für Nachfragen steht Ihnen Johannes Korndörfer ( johannes.korndoerfer@mailbox.hfmdd.de ) zur Verfügung. Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät II, Mirjana Rajic, ist unter gleichstellung.fk2@mailbox.hfmdd.de für Fragen erreichbar.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).