Ausschreibungen des Landkreises und der Samtgemeinden
Öffentliche Ausschreibung der Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) (06.09.2024)
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg schreibt zum 01.01.2025 gemäß § 9 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) die Tätigkeit als
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
für folgenden Kehrbezirk aus: Kehrbezirk V (0903-0305) öffentlich aus.
Die Bewerberinnen / Bewerber müssen die handwerklichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG). Außerdem müssen sie über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern notwendigen Rechtskenntnisse sowie über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, gesundheitlich geeignet und sowohl persönlich als auch fachlich zuverlässig sein. Sie müssen insbesondere gewährleisten, dass sie die Aufgaben und Pflichten von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern den Rechtsvorschriften entsprechend zum Zweck der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes erfüllen.
Die Bestellung für den ausgeschriebenen Kehrbezirk wird längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen. (§ 10 Abs. 1 SchfHwG). Die Residenzpflicht im Kehrbezirk ist nach dem geltenden Schornsteinfegerrecht durch Ihre Person als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nicht gefordert. Es besteht trotzdem die Erwartungshaltung, dass die zuständige Bezirksschornsteinfegerin bzw. der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Falle einer Alarmierung innerhalb von 45 Minuten vor Ort (z. B. bei einem Schornsteinbrand) ist. Ebenso besteht die Erwartungshaltung zur zeitnahen fachlichen Durchführung der hoheitlichen Aufgaben (z. B. Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheides, Bauabnahme von Feuerstätten und Schornsteinen, anlassbezogene Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, Durchführung von behördlich angeordneter Ersatzvornahmen) unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Brandschutzes und der Nähe zu den Eigentümern im jeweiligen Kehrbezirk.
Die Bewerbungsunterlagen werden einfach benötigt und nicht zurückgesandt. Zeugnisse etc. können als Kopie eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen
Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, den Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten enthält.
1. Tabellarischer Lebenslauf, der genauen Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält.
2. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle.
3. Die Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EuropäischenUnion, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworbenen wurde, die Unterlagen und Bescheinigungen, die nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden sind.
4. Die Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten in den letzten fünfzehn Jahren vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Arbeitsamtes o. ä.; aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten (Beginn und Ende) hervorgehen.
5. Nachweise über gesetzlich begünstige Ausfallzeiten (z.B. Mutterschutz, Eltern- und Erziehungszeiten, Grundwehr- und Ersatzdienstzeiten, Bundesfreiwilligendienstzeiten, Pflegedienstzeiten) sofern innerhalb der letzten 15 Jahren vor der Veröffentlichung der Ausschreibung die Berufstätigkeit im Schornsteinfegerhandwerk dadurch unterbrochen war.
6. Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit mindestens sechs zusammenhängenden Unterrichtsstunden innerhalb der letzten 7 Jahren vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung anhand geeigneter Dokumente (Teilnahmebescheinigungen o. ä.), die auch Angaben zur Zahl der Unterrichtsstunden, zur Lehrgangsdauer und zu den behandelten Themen beinhalten.
7. Nachweise über erfolgreich abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z.B. Versorgungs-, Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfeger-Handwerk, Gebäude-Energieberaterin/Energieberater des Handwerks, Betriebswirt/in des Handwerks und weitere Meisterprüfungen mit Bezug zum Schornsteinfegerhandwerk.
8. Nachweis von Bezirksinhaberinnen/ Bezirksinhaber, wenn der von ihnen geführte Betrieb seit mind. 3 Jahren vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung nach DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert war.
9. Nachweis von Gewerbetreibenden/ Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk, wenn sie in den letzten 3 Jahren vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung in einem nach DIN EN ISO 9001 und 14001 bzw. ZDH-ZERT zertifizierten Betrieb mit dem Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" oder vergleichbarer Einzelzertifizierung zertifizierten Schornsteinfegerbetrieb hauptberuflich beschäftigt waren oder diesen geführt haben.
10. Von aktuellen Bezirksinhaberinnen /Bezirksinhabern eine Erklärung, dass bei positiver Entscheidung in diesem Bewerbungsverfahren die Aufhebung der aktuell geltenden Bestellung beantragt wird.
11. Zusage zur persönlichen Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Meldebehörde. Es wird grundsätzlich erwartet, dass keine Eintragungen vorhanden sind und der Bewerber zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung ist.
12. Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Veröffentlichung der Ausschreibung gegen die Bewerberin/ den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist.
13. Erklärung dahingehend, dass die Bewerberin/ der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben und Pflichten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers wahrzunehmen.
14. Zusage zur persönlichen Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis). Es wird erwartet, dass keine Eintragungen vorhanden sind.
15. Nachweis über die derzeitige Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder die Erklärung, dass ein solches Amt nicht ausgeübt wird.
Zur Abgabe der unter den Ziffern 11 bis 15 genannten Erklärungen ist der vorbereitete und in der Anlage beigefügte Vordruck zu verwenden (Nichtzutreffendes kann in diesem Formular gestrichen werden).
Bewerberinnen/ Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres/ seines Herkunftsstaates darüber vorlegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.
Die genannten Bewerbungsunterlagen sind möglichst in der genannten Reihenfolge beim Landkreis Lüchow-Dannenberg einzureichen.
Die Bewerbung und die geforderten Erklärungen sind eigenhändig zu unterzeichnen.
Die aufgeführten Unterlagen, die als Ablichtung eingereicht werden können, dürfen mit Ausnahme von Zeugnissen o. ä. nicht älter als drei Monate sein. Den fremdsprachlich eingereichten Dokumenten ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Bei Einladung zum Bewerbungsgespräch ist vom Bewerber ein zuvor persönlich beantragtes Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister mitzubringen und vorzulegen.
Im Falle einer positiven Entscheidung sind die als Ablichtung eingereichten Nachweise vor der Bestellung auf Verlangen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Abgabe vollständig einzureichen. Bewerbungen, die nicht fristgerecht vorgelegt werden, sowie unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen sind vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen/Bewerbern erfolgt gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen des Grundsatzes der Bestenauslese.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch.
Im Falle der Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden Verwaltungskosten festgesetzt und zu entrichten sein. Diese sind vom Bewerber zu übernehmen.
Die Einsende- bzw. Abgabefrist für die Ausschreibung endet am 09.10.2024 um 09.30 Uhr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Die schriftliche Bewerbung und die dazugehörigen Unterlagen richten Sie bitte mit Angaben zum Absender (Name, Vorname, Anschrift) in einem Briefumschlag mit der deutlichen Aufschrift “Bewerbung Kehrbezirk V 2024“ an die folgende Anschrift:
Frau Stremlau
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 32 – Ordnung
Königsberger Straße 10
29432 Lüchow (Wendland)
Die Abgabe der Bewerbung ist ebenfalls möglich:
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Königsberger Str. 10
29439 Lüchow (Wendland)
Herr Kunitz, Zimmer B203
Frau Stremlau, Zimmer B219
Herr Jessen, Zimmer B207
Für zusätzliche Informationen steht Ihnen Frau Stremlau als Ansprechpartnerin zur Verfügung: Telefon: 05841/120-301; E-Mail: 32.Gewerbe@luechow-dannenberg.de
Anlage
* Formular zur Abgabe der Versicherung und notwendigen Erklärungen
#J-18808-Ljbffr