Informationen zum Job Die Bezirksregierung Köln besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Schulverwaltungsassistenz (m/w/d) (A10 LBesO/Entgeltgruppe 9b TV-L) an der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Bornheim im Schulamtsbezirk Rhein-Sieg-Kreis Aufgabenschwerpunkte: Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe. Sie wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen. Die Stelle ist im Bereich Verwaltung zu besetzen. Aufgaben im Bereich Verwaltung sind z. B.: Lernmittelbeschaffung Sicherheitsbeauftragte/r Krisenteam Protokollführung Schulbibliothek Formale Abwicklung der Verfahren im Kontext „Schulabsentismus“ Formale Abwicklung der Verfahren im Kontext „Schulwanderung – Klassenfahrten“ Verwaltung der Ausleihe der digitalen Endgeräte Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei Anträgen aus dem „Bildungs- und Teilhabe-Paket“ Die konkreten Aufgabenschwerpunkte werden von der Schule festgelegt. Die Schule, an der eine Stelle der Schulverwaltungsassistenz zu besetzen ist, kann der Anlage entnommen werden. Anforderungsprofil: Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Voraussetzungen verfügen: Laufbahnbefähigung Laufbahngruppe 2.1 nichttechnischer Dienst Verwaltungsfachwirt/in, Angestelltenlehrgang II Bachelor of Arts – Public Administration/Management Bachelor of Laws bzw. Arts – Verwaltungs(betriebs)wirtschaft Darüber hinaus sollten die Bewerbenden über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Flexibilität verfügen. Ebenso sollte die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten gegeben sein. Wünschenswert sind praktische Erfahrungen im Schulbereich, insbesondere die Ausschreibung betreffend, sowie absolvierte Fortbildungen, die sich auf die Aufgabenschwerpunkte und/oder die Anforderungsprofile beziehen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX. Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt. Beschäftigungsverhältnis: Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TV-L. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit Lebenslauf, Zeugnissen, lückenlosen Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen, bis zum 25.10.2024 (Eingang bei der Bezirksregierung) per E-Mail in einem PDF-Dokument an: bewerbung.svabrk.nrw.de Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule und bei Fragen zum Verfahren an die Bezirksregierung Köln, Frau Hütten ( 0221/147-2503 ). Mit der Zusendung der Unterlagen erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Köln einverstanden.