Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 20.4.2025 über das Karriereportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Die Hochschule Wismar blickt auf eine über 100-jährige akademische Tradition zurück und ist mit derzeit ca. 7.300 Studierenden im Präsenzund Fernstudium die größte Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Mecklenburg-Vorpommern. In mehr als 70 Präsenz-, Fern- und Onlinestudiengängen bietet sie als systemakkreditierte Hochschule eine moderne, anwendungsorientierte und wissenschaftlich fundierte Ausbildung mit interdisziplinärem Charakter und zunehmender Internationalisierung.
Vielfältige regionale und überregionale Wirtschaftskontakte, eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit nationalen und internationalen Partnern sowie eine starke Position im Bereich des bundesweiten Fern-, Online- und Teilzeit-Studienangebotes ergänzen das Profil. Zwei hochschuleigene Gesellschaften für das Weiterbildungs- und Forschungsmanagement unterstützen die Hochschule bei der Bewältigung der Aufgaben.
An der Hochschule Wismar ist zum 1.2.2026 in Vollzeit die folgende Stelle zu besetzen:
Rektorin bzw. Rektor (w/m/d)
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Für diese Position suchen wir eine Persönlichkeit, welche die Hochschule mit außergewöhnlichem Engagement kommunikativ und transparent nach innen führt und nach außen national und international kompetent und überzeugend repräsentiert. Dafür sind Fähigkeiten zur organisatorischen, personellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Leitung einer Hochschule unverzichtbar.
Sie sollten herausragende Kommunikations- und Integrationsfähigkeiten besitzen, technische und gesellschaftliche Veränderungen antizipieren können und Veränderungsprozesse empathisch, aber auch durchsetzungsstark umsetzen.
Fundierte Erfahrungen im Hochschulmanagement und im Bereich der nationalen und internationalen Hochschulkooperation, ausgeprägte Kenntnisse des tertiären Bildungssektors sowie eine gute Vernetzung in Politik, Wirtschaft und Kultur runden Ihr Profil ab.
Die grundsätzlichen Aufgaben und Befugnisse der Rektorin bzw. des Rektors ergeben sich aus § 84 des Landeshochschulgesetzes und § 14 der Grundordnung der Hochschule Wismar.
Ihre zentrale zukünftige Aufgabe wird es sein, die Hochschule im nationalen und internationalen Umfeld als modernen Studienort, gefragten Forschungspartner und attraktiven Arbeitgeber weiter erfolgreich zu entwickeln. Besondere Herausforderungen sind dabei die weitere Internationalisierung der Hochschule, die Ausgestaltung der Hochschulautonomie, die bessere Positionierung im regionalen und überregionalen Wettbewerb um junge Menschen sowie die Profilierung der Fern- und Onlinestudiengänge.
Als Rektorin bzw. als Rektor entwickeln Sie partizipativ ein zukunftsorientiertes Hochschulprofil, das den gesellschaftlichen Herausforderungen sowie den soziokulturellen Veränderungen gerecht wird. Sie fördern die interdisziplinäre und innovative Lehre, die angewandte Forschung, die bereichsübergreifende Zusammenarbeit sowie ein wertschätzendes Arbeitsumfeld. Demokratiestärkung, gesellschaftliche Verantwortung, Chancengleichheit, Diversität, Inklusion und Nachhaltigkeit stehen in Ihrem Fokus.
Zur Rektorin bzw. zum Rektor kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulbildung besitzt, aufgrund einer mehrjährigen verantwortungsvollen Führungstätigkeit in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie bzw. er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist und während der ersten Amtszeit die für die Beamtinnen und Beamten des Landes maßgebliche Regelaltersgrenze nicht erreicht.
Die Rektorin bzw. der Rektor wird auf Vorschlag des Senats durch den Erweiterten Senat gewählt und vom Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern bestellt.
Die Berufung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit, sofern ein vorheriges Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder Zeit besteht; andernfalls wird das Amt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt. Die Besoldung beziehungsweise Vergütung erfolgt nach der Besoldungsgruppe W3 der Besoldungsordnung des Landesbesoldungsgesetzes M-V zuzüglich von Leistungsbezügen für die Wahrnehmung von Funktionen.
Weitere Informationen zum Hochschulrecht und zum Wahlverfahren erteilt der Justitiar der Hochschule Wismar
Martin Grüber, Telefon +49 3841 753-72 63.
Wenn Sie diese anspruchsvolle Führungs- und Managementaufgabe anspricht, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Die Hochschule Wismar ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für Vorstellungsgespräche. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
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Hochschule Wismar – University of Applied Sciences: Technology, Business and Design