Ihre Aufgaben
:
Sie setzen an zentraler Stelle in Niedersachsen das Bundesteilhabegesetz um. Zusammen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen legen Sie den Grundstein dafür, dass das Recht der Eingliederungshilfe in Niedersachsen landesweit einheitlich angewendet wird. Sie stellen dadurch sicher, dass die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung überall die ihnen zustehenden Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten können.
Dadurch helfen Sie aktiv mit, dass Menschen mit Behinderung einen Platz mitten in unserer Gesellschaft erhalten.
Mit den Arbeitsplätzen ist im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
1. Bearbeitung von Widersprüchen aus dem Recht der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil SGB IX (Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs- Erteilung des Widerspruchbescheides oder Weisung zur Abhilfe an die Kommune). Insbesondere sind zu nennen:
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § Abs. 2 SGB IX in Abgrenzung zu anderen vorrangigen Leistungen wie z. B. Leistungen nach dem SGB V und SGB XI (s. u. a. § 13 Abs. 4 ff. SGB XI)
- Einkommens- und Vermögenseinsatz zu den Leistungen
- Persönliches und trägerübergreifendes Budget
- Leistungen zur Beschäftigung nach § SGB IX und Teilhabe an Bildung nach § SGB IX
- Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern nach § 6 SGB IX
2. Durchführung von regelmäßigen Dienstbesprechungen zu Leistungen nach dem 2. Teil SGB IX mit den herangezogenen niedersächsischen Kommunen
3. Beratung, Unterstützung und Hilfestellung zu Leistungen nach dem 2. Teil SGB IX für die herangezogenen niedersächsischen Kommunen
Ihr Anforderungsprofil:
Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung der Arbeitsplätze von Vorteil, aber nicht Voraussetzung:
4. Umfassende Fachkompetenz mit eventueller Berufserfahrung im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
5. Erfahrungen bei einem Träger der Eingliederungshilfe bzw. Träger der Sozialhilfe im Bereich der Eingliederungshilfe oder inhaltlich vergleichbare Tätigkeiten
6. Umfassende Fachkenntnisse im SGB I, IX, X, SGB XI und Recht des Widerspruchsverfahrens nach dem SGG sowie gute Kenntnisse in den übrigen Rechtsgebieten der Sozialgesetzbücher und den einschlägigen Anhanggesetzen
7. Kenntnisse der verwaltungsmäßigen Seite der Verfahren zur Einstufung behinderter Menschen in Leistungsberechtigtengruppen nach den unterschiedlichen Verfahren sowie des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens einschließlich B.E.Ni und der Grundlagen der Leistungsangebote der sozialen Teilhabe in den Vereinbarungen des Landes mit den Leistungserbringern
Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung der oben genannten Arbeitsplätze folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert :
8. Gute rhetorische Fähigkeiten und gewandtes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
9. Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement
10. ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen
11. ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit
Wir bieten
12. interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Einbindung in Entscheidungsprozesse
13. selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team
14. Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
15. Work-Life-Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
16. Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
17. 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
18. für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung
Die Arbeitsplätze sind teilzeitgeeignet und geeignet für Telearbeit/mobiles Arbeiten, allerdings wird die Bereitschaft zur Durchführung von ganztägigen Dienstreisen vorausgesetzt.
Des Weiteren ist erforderlich, dass die Bewerberin / der Bewerber über eine Fahrerlaubnis für PKW verfügt und bereit ist, Dienstreisen mit dem Selbstfahrerfahrzeug durchzuführen .
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ angesprochen sich zu bewerben.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie von unserer Internetseite herunterladen unter:
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher Zeugnisse und weitere Anlagen nur in Kopie ein.
Sofern Sie gegenwärtig im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Angabe Ihrer Eingruppierung bzw. Ihres Statusamtes sowie um eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte gebeten. Bitte geben Sie hierbei Adresse und Ansprechperson der personalaktenführenden Stelle an.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 06 .09. unter Angabe des Aktenzeichens 3Z1.21 - /6SH2.2 an:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Hauptstelle Hildesheim -
Team 3Z1 – Organisation/Personal –
Domhof 1, Hildesheim
Bewerbungen per E-Mail werden begrüßt. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst zusammengefasst in einem einziegen PDF-Dokument mit einer maximalen Größe von 4MB an:
Als Ansprechperson für Fachfragen steht Ihnen Herr Goede unter der Telefonnummer /- zur Verfügung.
Des Weiteren ist erforderlich, dass die Bewerberin / der Bewerber über eine Fahrerlaubnis für PKW verfügt und bereit ist, Dienstreisen mit dem Selbstfahrerfahrzeug durchzuführen .