Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Fachbereich Information und Kommunikation folgende Stelle zu besetzen:
W2-Professur für die Analyse und Organisation
von Bewegtbild-Produktionen (m/w/d)
Als Stelleninhaber*in vertreten Sie das Fachgebiet Film in den filmorientierten Studiengängen der Hochschule Flensburg. Diese umfassen u. a. den Bachelorstudiengang Film & Media Arts, den Schwerpunkt Film im Bachelorstudiengang Medieninformatik sowie im Masterstudiengang Design, Film & Marketing. Sie beteiligen sich an der Weiterentwicklung dieser und artverwandter Studiengänge und an Forschungs- und Transferaktivitäten in den von Ihnen vertretenen Bereichen. Weiter wird die Bereitschaft vorausgesetzt, in der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule mitzuwirken.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
Lehre mit einer Lehrverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden
Betreuung von Projektarbeiten der Studierenden (insbesondere an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis)
Inhaltliche und programmatische Weiterentwicklung der filmorientierten Studiengänge sowie Mitarbeit bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Studienangebots und in der akademischen Selbstverwaltung
Aktivitäten im Bereich Forschung und Transfer
Das Anforderungsprofil:
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Film
Einschlägige Promotion in Filmwissenschaften
Berufserfahrung in der Film- und Medienbranche (Schwerpunkt: Filmproduktion, Filmwirtschaft)
Erfahrung in der Durchführung von Lehrveranstaltungen im Bereich Filmwissenschaft (insbesondere Filmgeschichte und -ästhetik) und Filmproduktion
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
Erfahrung in der Betreuung studentischer Filmprojekte
Teamfähigkeit
Erfahrung in der Konzeption und Planung neuer Lehrveranstaltungen
Erfahrung in der Konzeption, Planung und Umsetzung von Studiengängen sowie im Bereich der Leitung und Koordination von Studiengängen
Erfahrung in der Beantragung von Projektförderung (Drittmitteln)
Erfahrung in der akademischen Selbstverwaltung
Praktische Berufserfahrung in internationalen Arbeitskontexten
Gute Kenntnisse der deutschen Film- und Medienbranche / Kreativwirtschaft
Gute Englischkenntnisse, Deutsch auf dem Niveau einer Erstsprache
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH. Danach sind mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter
http://www.gesetzerechtsprechung.sh.juris.de/.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor*in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre Partnerin oder Ihren Partner.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis zum 26.02.2025 an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Dr. habil. Sven Tode, direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorsitzende des Berufungsausschusses Herr Prof. Dr. Peter John, per E-Mail unter peter.john@hs-flensburg.de oder telefonisch unter +49 461 805-1672 zur Verfügung.