Aufgaben und Tätigkeiten Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften neben Richtern, Staatsanwälten, Amtsanwälten und Rechtspflegern vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr. Sie tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung bei und sind oft erste Ansprechpartner für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Die Aufgabenbereiche umfassen Tätigkeiten, die sowohl selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln als auch Anpassungsvermögen und Teamfähigkeit erfordern. Zur Aufgabenerledigung werden moderne Informations- und Kommunikationstechniken eingesetzt. Darüber hinaus werden durch justizspezifische EDV-Programme, an deren Pflege und Weiterentwicklung ebenfalls Justizfachwirte beteiligt sind, Arbeitsabläufe im Interesse der Bürger beschleunigt und optimiert (z. B. elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte). Entsprechende EDV–Kenntnisse werden während der Ausbildung vermittelt. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr: Tätigkeiten in den Service-Einheiten (Postbearbeitung, Aktenführung, Berechnung und Überwachung von Fristen, Aufnahme von Anträgen und Erklärungen von Verfahrensbeteiligten außerhalb der gerichtlichen Verhandlungen, Ausführung der Ladungen von Parteien, Zeugen und Sachverständigen sowie Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen), Berechnung von Gerichtskosten, Anweisung von Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, Erteilung von Grundbuchauszügen, Gewährung von Einsicht in das Grundbuch und Verwaltung von Gerichtszahlstellen. Die Ausbildung Der am 01.08.2025 beginnende Vorbereitungsdienst dauert insgesamt zwei Jahre und zwei Monate und gliedert sich in mehrere Abschnitte. Die fachtheoretische Ausbildung findet in Saarburg, die praktische Ausbildung bei einem pfälzischen Amtsgericht, Landgericht und einer Staatsanwaltschaft in der Nähe deines Wohnortes statt. Die Ausbildung absolvierst du bereits im Beamtenverhältnis und erhältst monatliche Bezüge in Höhe von 1.511,65 Euro brutto. Weitere Informationen über das Berufsbild, die Einstellungsvoraussetzungen, das Bewerbungsverfahren und Karrierechancen findest du auf unserer Ausbildungsseite https://justizausbildung.de/justizfachwirt.php. Einstellungsvoraussetzungen Mittlere Reife / Mittlerer Bildungsabschluss: a) qualifizierter Sekundarabschluss I oder b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Persönliche Stärken: Leistungsfähigkeit und Organisationstalent Lernfähigkeit und Lernbereitschaft Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung für den Beruf Kritik- und Konfliktfähigkeit rationelles und selbstständiges Arbeiten Kommunikations- und Teamfähigkeit Flexibilität Hilfsbereitschaft gemeinwohl- bzw. bürgerorientiertes Handeln Deine Bewerbung Interessentinnen und Interessenten können sich bis 16.02.2025 bewerben. Der Bewerbung bitten wir beizufügen: vollständiger tabellarischer Lebenslauf, unbeglaubigte Kopie oder Scan des letzten Schulzeugnisses (solltest du einen höheren Schulabschluss als den qualifizierten Sekundarabschluss I anstreben oder zwischenzeitlich erworben haben, reiche bitte zusätzlich auch das Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I ein) und gegebenenfalls unbeglaubigte Kopien oder Scan von Nachweisen über bisherige Studien, Berufsausbildungen und sonstige Tätigkeiten. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen. Noch Fragen? Deine Ausbildungsberaterin: Selina Burkhart, Tel.: 06332 805-379, E-Mail: bewerbungzw.jm.rlp.de