Altenpfleger in Horn-Lehe (m/w/d)
„Jede*r ist am wichtigsten!“
Als Personaldienstleistende im medizinisch-sozialem Sektor, sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
Im Dreieck zwischen Pflegeeinrichtungen, Patient*innen und uns stehst Du im Mittelpunkt und bist uns am Wichtigsten.
Dieses Leitbild beeinflusst unser Handeln im Miteinander und im Arbeitskontext.
Wir suchen eine*n Altenpfleger*in in Bremen Horn-Lehe.
Das wünschen wir uns von Dir:
1. Abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Altenpfleger*in oder Krankenpfleger*in
2. Sicherer Umgang mit der pflegerischen Dokumentation
3. Wertschätzender Umgang mit den Pflegebedürftigen
4. Empathie- und Kommunikationsfähigkeit
5. Motivation und hohes Qualitätsbewusstsein
6. Teamfähigkeit
7. Bereitschaft zum Schichtdienst
Dein Aufgabengebiet:
8. Die ordnungsgemäße Pflegedokumentation
9. Die ärztlich veranlassten Maßnahmen werden fachgerecht durch Dich durchgeführt
10. Psychosoziale Betreuung der Bewohner*innen und bist vertrauensvolle*r Ansprechpartner*in für diese, Angehörige und Kollegen*innen
11. Der wichtige und hohe Qualitätsstandard in Pflege und Behandlung wird durch Dein Engagement sichergestellt
Das erwartet Dich bei all.medi:
12. Ein unbefristeter Vertrag in unserem Unternehmen
13. - 24 € Stundenlohn zzgl. Zuschlägen
14. Betriebliche Altersvorsorge
15. Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen
16. 30 Urlaubstage
17. tolle Prämien beim Werben neuer Mitarbeiter_innen
18. Berücksichtigung von Arbeitszeitwünschen
19. Fahrtkostenerstattung oder Firmenwagen zur privaten Nutzung inkl. Tankkarte.
20. Individuelle Fortbildungen und Schulungen
21. Hospitationstage bei Neueinsätzen
22. Möglichkeiten zum kollegialen Austausch
23. Kooperative Zusammenarbeit mit unserem kompetenten Team von all.medi Bremen
Interesse geweckt?
Wir freuen uns auf Deine aussagekräftige Bewerbung, auch online und stehen für Fragen vorab gerne telefonisch zur Verfügung.
Dein all.medi Team
Diese Stellenanzeige richtet sich an alle Geschlechter.
Für die Aufnahme der Tätigkeit in der Einrichtung ist ein ausreichender Immunitätsnachweis im Sinne von §20a IfSG erforderlich.