Beschäftigtenlehrgang II der Bayer. Verwaltungsschule Die Bayer. Verwaltungsschule hat den Beschäftigtenlehrgang II für 2025/2027 ausgeschrieben. Dieser beginnt im September 2025 und dauert voraussichtlich bis Ende September 2027. Der BL II stellt eine Weiterqualifizierung dar und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Aufgaben, die mit denen der Beamten/Beamtinnen der 3. Qualifikationsebene vergleichbar sind. Er wird während der Dienstzeit mit Teilzeitunterricht und ergänzendem Abschlusslehrgang (insgesamt 760 Unterrichtsstunden) durchgeführt und endet mit Ablegen der Fachprüfung II. Mit dem Zeugnis wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/-in“ verliehen. Zudem erhalten alle erfolgreichen Absolventen/Absolventinnen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Voraussetzungen für die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang II sind: Unbefristetes Arbeitsverhältnis Sie verfügen über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder den Beschäftigtenlehrgang I bzw. vergleichbare Qualifikation wie beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten. Dabei ist ein überdurchschnittliches Prüfungsergebnis wünschenswert. Bewerben können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einer Beschäftigungszeit von grundsätzlich mindestens 4 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder des BL I bewährt haben und gezeigt haben, dass sie für Aufgaben des gehobenen Verwaltungsdienstes geeignet erscheinen. Maßgeblich für die Vollendung der vorgegebenen Beschäftigungszeit ist das Kalenderjahr, in dem der ausgeschriebene Beschäftigtenlehrgang II beginnt. Bei überdurchschnittlichen schulischen Leistungen (Durchschnitt der Berufsschulnote und der BVS-Note im Verhältnis 1:2 nicht schlechter als 2,5 bzw. Abschlussnote im BL I nicht schlechter als 2,5) im Rahmen der Aus-/Weiterbildung besteht die Möglichkeit, die Wartezeit für die Teilnahme am BL II auf drei Jahre zu verkürzen. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Verkürzung in sonstigen begründeten Ausnahmefällen wie der vorzeitigen Übernahme einer Leitungsfunktion. Auch eine vorherige erfolgreiche Teilnahme am ELV zum BL II kann zu einer Verkürzung beitragen. Von der Personalverwaltung wird eine Leistungseinschätzung der/des bisherigen Vorgesetzten eingeholt, aus der hervorgehen muss, dass der Bewerber/die Bewerberin für die Weiterqualifizierung geeignet ist. Dabei sollen insbesondere die Themen Leistung, Arbeitsweise, kollegiales Verhalten und Zukunftsperspektive beleuchtet werden. Erfolgreiches Durchlaufen eines hausinternen Auswahlverfahrens, das aus einem Vorstellungsgespräch und Übungen besteht. Dies dient der Feststellung, ob jemand den Anforderungen des gehobenen Verwaltungsdienstes gewachsen ist und über die nötigen Schlüsselqualifikationen verfügt. Bereitschaft, nach Abschluss der Qualifizierung in allen Bereichen des Landratsamtes tätig zu werden, insbesondere auch Führungsaufgaben wahrzunehmen. Die erste Unterrichtsveranstaltung findet voraussichtlich im September 2025 statt. Die Qualifizierung endet mit der Fachprüfung II im September 2027. In der schriftlichen Prüfung sind fünf Aufsichtsarbeiten (jeweils mit einer Arbeitszeit von drei Stunden) und zwei Aufsichtsarbeiten (jeweils mit einer Arbeitszeit von vier Stunden) zu fertigen. Im Anschluss daran wird eine fachpraktische Prüfung (Dauer von 60 Minuten) abgenommen. Hierbei soll der/die Prüfungsteilnehmer/in Sachverhalte rechtlich und tatsächlich würdigen und die Lösung praxisorientiert darstellen. Nähere Informationen können vorab auch unter www.bvs.de eingesehen werden. Es ist vorgesehen, für den Beschäftigtenlehrgang II zwei Teilnehmerinnen/ Teilnehmer zuzulassen. Bewerbungsschluss: 05.03.2025