Leiter*in Waffe, Jagd, Sprengstoff (m/w/d)
E 11 TVöD/A 11 SHBesG
* Vollzeit/Teilzeit
* Bad Segeberg
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Das Fachgebiet "Waffe, Jagd, Sprengstoff" ist Teil des Fachdienstes "Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten". Gegenwärtig besteht das Team aus neun Kolleg*innen, die die Aufgaben der Waffen-, Jagd- und Sprengstoffbehörde wahrnehmen. Hierzu gehört unter anderem die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, eines kleinen Waffenscheins oder eines Jagdscheins, die Vornahme von Eintragungen in die Waffenbesitzkarte sowie die Durchführung von Waffenkontrollen und die Ahndung von waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Verstößen.
Es handelt sich um ein unbefristetes Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis. Die Funktion der Fachgebietsleitung wird gemäß § 31 TVöD bzw. analog § 5 LBG S-H zunächst befristet als Führung auf Probe übertragen (die Probezeit beträgt 2 Jahre).
Ihre Aufgaben
Aufgaben der Fachgebietsleitung:
Führung und Steuerung der Aufgabenwahrnehmung im Fachgebiet und Vertretung der Organisationseinheit gegenüber der Fachdienstleitung
Wahrnehmung der Fachaufsicht inkl. Weisungsbefugnis, Gestaltung von Dienstbesprechungen und Führung von Mitarbeiter*innengesprächen (LOB, Beurteilung), Planung von Abwesenheiten und Teilnahme an Personalauswahlverfahren
Entscheidung in komplexen Einzelfällen
Impulsgebung zur strategischen Weiterentwicklung der Aufgabenfelder
stellvertretende Leitung des Fachdienstes "Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten" bei Abwesenheit der Fachdienstleitung
Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Jagdbehörde
Bearbeitung von Widerrufen und Widersprüchen bei Waffenbesitzer*innen sowie von speziellen Anträgen etwa zum gewerblichen Waffenhandel und der Herstellung von Waffen sowie der Ausstellung des großen Waffenscheins
Anzeige von Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen
Bearbeitung von Anträgen im Bereich "Waffe, Jagd, Sprengstoff" inklusive Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Antragsteller*innen
Ihr Profil
eine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Angestelltenlehrgang II) oder
die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium mit einschlägiger mehrjähriger Berufserfahrung in einer Ordnungsbehörde
fachkundige Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
und darüber hinaus idealerweise
Fachkenntnisse im Jagd- und Waffenrecht sowie im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht (Ordnungsrecht)
strategische Kompetenz
ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Motivations- und Überzeugungsfähigkeit sowie Service- und Dienstleistungsorientierung
Offenheit und Anwendungsfreudigkeit im Bezug auf Digitalisierung
Kooperations- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und Entscheidungsfähigkeit
festes Monatsgehalt
moderne Büroausstattung
Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
* Fort-/Weiterbildungsangebote
Firmenfitness/psych. Beratung
flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
* Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
Bewerben Sie sich!
... bis zum 08. Juni 2025
vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal .
Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich in der 25./26. Kalenderwoche stattfinden.
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Führungskraft Frau Schröder, Tel..
Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unser Personalsachbearbeiter Herr Hansen, Tel., gern zur Verfügung.
Sollten Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, reichen Sie bitte die letzten dienstlichen Beurteilungen sowie eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte inkl. Postanschrift Ihrer personalverwaltenden Stelle mit ein.
Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit!
Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
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