„ Wohlfühlen mitten in Bayern “ - das gilt im Landkreis Landshut nicht nur für den Wohnort, sondern auch für den Landkreis als Arbeitgeber. Wir verstehen uns als kundenorientierter Dienstleister für die über 167.000 Einwohner in den 35 Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Landshut. Der Allgemeine Soziale Dienst im Kreisjugendamt Landshut unterteilt sich in die Fachbereiche der „Erziehungshilfen, Eingliederungshilfen und Kinderschutz“, der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ und der „Sorgerechts- und Umgangsberatung“. Die Stelle ist in Vollzeit oder in Teilzeit (min. 25 Std./Woche) zu besetzen. So können Sie bei uns etwas bewegen Sie beraten und betreuen Familien in Fragen der Erziehung und steuern ggf. Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen ein (Einleitung, Durchführung und Steuerung von ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfe- und Eingliederungsmaßnahmen nach §§27 ff. SGB VIII). Sie bearbeiten im Team eingehende Kindeswohlgefährdungsmeldungen, erarbeiten Hilfe- und Schutzkonzepte mit den Personensorgeberechtigten, Sie schützen junge Menschen durch (vorläufige) Inobhutnahmen, dokumentieren Ihr Tun sorgfältig und setzen bei Bedarf Clearinghilfen ein. Sie kontaktieren bei Bedarf das Familiengericht und vertreten die Einschätzung des Kreisjugendamtes vor Gericht. Sie arbeiten diversitätssensibel mit Familien unterschiedlicher sozialer Gesellschafts- und Bildungsschichten unter Berücksichtigung der vielfältigen kulturellen Hintergründe. Sie schulen die Mitarbeiter (m/w/d) von Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Thematik Jugendamt und Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII. Das bringen Sie mit ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Sozialpädagoge (FH) (m/w/d), Sozialarbeiter B.A. (m/w/d), Erziehungswissenschaftler (m/w/d) (Bachelor/Master), Kindheitspädagoge (m/w/d) (Bachelor/Master) oder Heilpädagoge (m/w/d) mit abgeschlossener Hochschulbildung bzw. ein vergleichbares Studium mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen. idealerweise Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe die Fähigkeit und Motivation, sich schnell und verbindlich auf Familiensysteme einzustellen und gemeinsam mit den Familien und jungen Menschen Lösungsstrategien zu erarbeiten, damit die Gefährdung abgewendet werden kann. Teamfähigkeit, Flexibilität und Konfliktkompetenz einen gültigen Führerschein der Klasse B. Bereitschaft, nach entsprechender Einarbeitung in regelmäßigen Abständen Rufbereitschaft zu übernehmen (wird zusätzlich gem. Tarifvertrag vergütet) Freuen Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit im öffentlichen Dienst sowie einen krisensicheren, regionalen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz eine unbefristete Anstellung in Voll- oder Teilzeit eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe EG S 14 TVöD (bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen) 180,00 € brutto SuE-Zulage (bei Teilzeit ggf. anteilig gekürzt) optimale Work-Life-Balance durch flexible Beurlaubungs- und Arbeitszeitregelungen, sowie 2 Regenerationstage in der 5-Tage-Woche einen Zuschuss zum Deutschlandticket i. H. von 55 % weitere Benefits wie Mitarbeiterrabatte, Betriebliches Gesundheitsmanagement und vieles mehr modern ausgestattete Arbeitsplätze im neuen Landratsamt in Essenbach (Umzug für das 3. Quartal 2025 geplant) Dienstort Landratsamt Landshut II – Kreisjugendamt, Sonnenring 14, 84032 Altdorf bei Landshut Bei Fragen zur Stelle können Sie sich gerne an Frau Gartner (Teamleitung ASD Nord), Tel. 0871/408-4717, oder Herrn Schmidtner (Teamleitung ASD Süd), Tel. 871/408-4715, wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 09.03.2025 über das Stellenportal des Landratsamtes Landshut. ( https://www.landkreis-landshut.de/landratsamt/karriere-ausbildung ).