Teilhabeplaner*in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d)30.10.2024 Kreis Segeberg Bad Segeberg
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Teilhabeplaner*in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d)
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Bad Segeberg
Informationen zur Anzeige:
Teilhabeplaner*in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d)
Bad Segeberg
Aktualität: 30.10.2024
Anzeigeninhalt:
30.10.2024, Kreis Segeberg
Bad Segeberg
Teilhabeplaner*in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d)
Aufgaben:
Durchführung von Hilfe- bzw. Gesamtplanungen nach § 36 SGB VIII bzw. §§ 117 ff. SGB IX für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Minderjährige und junge Volljährige Durchführung der Teilhabeplanung nach §§ 19 ff. SGB IX Teilhabeprüfung und Bedarfsermittlung nach ICF- CY (Erstberatung, Anamnese, Prüfung der Diagnostik, Bedarfsfeststellung, Hilfe- bzw. Gesamtplanung, Dokumentation, Zielvereinbarungen abschließen, Fortschreibung von Hilfen, usw.) Führung von Gesprächen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten, insbesondere im Rahmen der Erstberatung Wahrnehmung von Außendiensten, insbesondere in Kindertagesstätten, Schulen, etc. Weiterentwicklung der fachlichen Standards und Grundlagen gemeinsam im Team und mit der Leitung Fallunabhängige Netzwerkarbeit
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter*in oder Ein abgeschlossenes Studium als Diplompädagogin/Diplompädagoge oder Ein abgeschlossenes Studium als Diplomheilpädagogin/ Diplomheilpädagoge oder Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (wie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Heil-/Sonderpädagogik oder pädagogische Psychologie) mit langjähriger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und/oder in einer Sozialverwaltung, möglichst einer Kommunalverwaltung Und darüber hinaus idealerweise Kenntnisse der Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII bzw. Eingliederungshilfe nach SGB IX in der Rolle als Reha- Träger Umfassende Kenntnisse über Leistungen und Rechtsgrundlagen des SGB, ins. SGB II, SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB X, SGB XI, SGB XIII Kenntnisse des Gesamtplanverfahrens SHIP (analog anzuwenden im SGB VIII) Kenntnisse in der Anwendung der ICF- CY Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, Empathie sowie eine positive Haltung, hohe Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit, Planungs- und Organisationsfähigkeit Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
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