Wir suchen für unseren Standort Friedberg (Bayern) für den weiteren Aufbau der Geriatrie zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Oberarzt (m/w/d) in Teil- oder Vollzeit mit mind. 80 %. klinische Anforderungen im Rahmen des KHVVG umzusetzen Aufbau eines Alterstraumatologischen Zentrums Sicherstellung der medizinischen Leistungserbringung und Verantwortung für eine hochqualitative medizinische Versorgung unserer Patienten Aufnahmeplanung und Umsetzung des geriatrischen Assessments Durchführung von Diagnostik, Therapie und Planung des Behandlungsprozederes enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Chefärztin der Geriatrie, der Geschäftsführung und den anderen Berufsgruppen Facharzt (m/w/d) mit der Zusatzweiterbildung Geriatrie Freude am gemeinsamen Aufbau und Weiterentwicklung einer neuen Abteilung Bereitschaft zur Weiterbildung des medizinischen Personals Empathie gegenüber unseren Patienten und Angehörigen Freude an der Arbeit im Team selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise eine familiäre Arbeitsatmosphäre Vergütung und weitere Leistungen nach dem TV-Ärzte/VKA interne und externe Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung Flexibilität in der Dienstplanung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Möglichkeit zum Autoleasing in Kooperation mit Mazda wechselnde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeit zum Fahrradleasing – JobRad GmbH Zuschuss zum Jobticket betriebliche Altersvorsorge Mitarbeitervergünstigungen eine attraktive Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten und einer guten Anbindung nach Augsburg und München Anette Duttenhöfer Personalleitung Tel.: 0821 - 6004 3011 Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.