Aufgaben
Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG und UVV in unseren Kundenunternehmen
Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
Beratung zu Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie zur Beschaffung von Arbeitsmitteln, -verfahren und -stoffen
Ermittlung von Arbeits- und Gesundheitsgefährdungen und Entwicklung geeigneter Maßnahmen zu deren Vermeidung
Beratung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Erarbeitung von Sicherheitsunterlagen
Schulung von Führungskräften und Beschäftigten zu Sicherheitsfragen / Arbeitsschutz
Unterstützung im rechtssicheren Umgang mit den zuständigen Behörden und den BGn
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Empfehlung von Maßnahmen zur Verhütung
Beratung zum Brand- und Explosionsschutz
Durchführung von Spielplatz- und Sportgeräteprüfungen
Qualifikationen
Abgeschlossenes technisches Studium oder eine Berufsausbildung als Meister*in / Techniker*in
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG
Idealerweise zwei Jahre Berufserfahrung in der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit
Weitere Qualifikationen im Beauftragtenwesen, z.B. im Brandschutz, und zusätzliche Sachkundenachweise sowie Qualifikation als qualifizierte*r Spielplatzprüfer*in nach DIN 79161-1 und 2b von Vorteil
Erfahrung im Gesundheitswesen wünschenswert
Routinierter Umgang mit den MS Office-Anwendungen
Kundenorientierte Arbeitsweise mit sicherem Auftreten
Bereitschaft, die Arbeitszeit dem Arbeitsaufkommen anzupassen
Führerschein Klasse B und Reisebereitschaft