- eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Medizinern, Pflegefachkräften und Therapeuten
- Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung nach dem Expertenstandard des Deutschen Netwerks Qualitätssicherung in der Pflege und dem Entlassmanagement nach § 39 SGB V und den hausspezifischen Vorgaben
- Beratung und Antragsstellung auf Leistungen nach der Pflegeversicherung
- beratende Unterstützung bei der Organisation der pflegerischen Weiterversorgung in den ambulanten und stationären Bereich
- Beratung zur Sicherstellung der Pflegehilfsmittel
- Mitwirkung Versorgungsprozess Entlassmanagement
- Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartnern