Stellenausschreibung
Beim Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt
ist in der Direktion Kriminalität im Kriminalkommissariat 11 am
Dienstort Greven zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion
„IT-Ermittlungsunterstützung Kinderpornografie“
(EG 11 TV-L)
(39,83 Stunden/Woche) unbefristet mit einer lösungsorientierten, verantwortungsbewussten und engagierten Persönlichkeit neu zu besetzen.
Standort:
Das Kriminalkommissariat 11 mit Dienstort Greven ist im Polizeigebäude Grüner Weg 24 in 48268 Greven untergebracht.
Grundsätzlich wird jedoch die Bereitschaft vorausgesetzt, auch an an-deren Standorten innerhalb des Kreisgebietes eingesetzt werden zu können.
Stellenbewertung und allgemeine Hinweise:
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Es erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L.
Aufgabengebiet:
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
* Erfassung bzw. Übertragung von Strafanzeigen oder Ermittlungsersuchen in polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen
* Erfassung, Verwaltung und Aushändigung von Asservaten
* Unterstützung bei Durchsuchungen an Einsatzorten und Fertigen von Durchsuchungs-, Sicherungs-, und Bildberichten
* Forensisches Sichten, Bewerten und Aufbereiten von sicher-gestellten, bzw. verfahrensrelevanten Daten von Computerlagen, Datenbanken, Mobilfunkgeräten, Smartphones, TabletPC´s sowie Mail und Organisationssystemen
* Unterstützen der Ermittlungsbeamten bei Recherchen im Internet, sozialen Netzwerken und sonstigen Plattformen nach inkriminierten Daten, Personen und/oder Sachen
* Bearbeiten, Auswerten und Aufbereiten von Lichtbildmaterial (Foto/Video) zwecks Einbringung in ein beweisverwertbares Ermittlungsverfahren
* Sichern von Beweisen und Verfassen schriftlicher gerichtsverwertbarer Dokumentationen zu den getroffenen Maßnahmen und Vertreten der Ergebnisse gegenüber Ermittlungsbeamtinnen und –beamten, Staatsanwaltschaft und Gericht
* Durchführung von Plausibilitätsprüfung der Datenlage und Verschriftlichung von Anzeigen im Rahmen von Folgeverfahren
Formale Voraussetzungen:
Nachfolgende Anforderungen müssen zwingend von Ihnen erfüllt werden:
* Abgeschlossenes einschlägiges Fachhochschulstudium
(entsprechender Bachelor- bzw. Fachhochschulabschluss der Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnik, Informatik oder einer gleichwertigen Fachrichtung)
oder
* Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Informatik mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung
oder
* Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Informationstechnik mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung
Fügen Sie bitte die entsprechenden Nachweise über die genannten Voraussetzungen Ihrer Bewerbung bei (Prüfungszeugnis über die abgeschlossene Ausbildung etc.).
An dieser Stelle wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass diese Tätigkeit auch im Bereich der Aufklärung von Sexualstraf-taten und Gewaltverherrlichung ausgeübt werden soll. Die Tätig-keit ist verantwortungsvoll, bringt aber belastende Eindrücke mit sich.
Bitte bewerten Sie im Vorfeld einer Bewerbung für sich selbst, ob Sie den psychischen Belastungen auch über einen längeren Zeit-raum (mehrere Jahre) gewachsen sind.
Kompetenzen:
Die nachfolgenden Kompetenzen sind für die Aufgabenerledigung von Vorteil:
Ihre Arbeit hebt sich durch Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit, Diskretion und hohes Verantwortungsbewusstsein sowie Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Ergebnisorientierung sowie Leistungsmotivation hervor.
Sie besitzen:
* die Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken
* die Fähigkeit zum selbständigen. Eigenverantwortlichen und sorgfältigen Arbeiten
* Kenntnisse im Bereich der Fotografie und digitalen Bildbearbeitung
* Fundierte Kenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen der Identifizierung von Nutzern in anonymen Netzwerken
* Kollegialität und Hilfsbereitschaft
* Interesse zur Fortbildung sowie zur Einarbeitung in neue Technologien und Verfahren
* die Bereitschaft, sich eingehend und umfassend in die not-wendigen polizeilichen Datensysteme einzuarbeiten.
Hinweise zum Auswahlverfahren:
Die administrative Vorauswahl wird durch die Kreispolizeibehörde Steinfurt (KPB) unter Einbeziehung der örtlichen Gremien (Fachdienststelle, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und ggf. Schwerbehindertenvertretung) vor den zentralen Prüfverfahren/Verfahrensteilen getroffen.
Danach werden die ausgewählten vollständigen Bewerbungsvorgänge durch die KPB dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW (LAFP) für den zentralen Verfahrensteil übermittelt.
Anschließend werden die Bewerberinnen und Bewerber vom LAFP NRW zum zentralen Eignungsfeststellungsverfahren eingeladen. Bei dem zentralen Verfahren handelt es sich um den Kognitiven Leistungstest (KLT).
Der KLT wird mittels eignungsdiagnostischer PC-Verfahren externer Dienstleister durchgeführt.
Das LAFP NRW trifft auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem KLT eine Entscheidung über die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren (Eignungsfeststellung).
Diesem Verfahren folgt ein dezentraler Verfahrensteil in der KPB Steinfurt, der aus einem strukturierten Interview besteht. Die Einla-dung zum dezentralen Verfahrensteil erfolgt durch die KPB Steinfurt.
Anmerkungen:
Sollten Sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen oder diese nicht nachweisen, kann Ihre Bewerbung für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Die Kreispolizeibehörde Steinfurt fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle kann grundsätzlich auch von Teilzeitkräften besetzt werden. Da Sie sich den Arbeitsplatz dann mit einer anderen Teilzeitkraft teilen, müssen die Arbeitstage/-zeiten in diesem Fall ggf. untereinander abgesprochen werden.
Die Kreispolizeibehörde Steinfurt bemüht sich bevorzugt um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX; Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Bitte fügen Sie in diesem Fall Ihren Unterlagen einen Nachweis über Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei.
Die Bewerbung von Menschen mit einer Migrationsgeschichte, die die voranstehenden Voraussetzungen erfüllen, wird ausdrücklich begrüßt.
Bewerbungsfrist:
11.10.2024
(Posteingang bei der Kreispolizeibehörde Steinfurt)
Fühlen Sie sich angesprochen?
Wir freuen uns auf Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen!
Adresse:
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail (im pdf-Format) an folgende Adresse:
Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Steinfurt,
Direktion ZA - Personal -,
Liedekerker Str. 70,
48565 Steinfurt
E-Mail: bewerbung.steinfurt@polizei.nrw.de
Geben Sie bitte in Ihrer Bewerbung an, an welchem frühestmöglichen Zeitpunkt Sie die Stelle antreten könnten.
Für den Fall, dass Sie Ihre Bewerbung hier postalisch einreichen möchten, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie auf Bewerbungsmappen verzichten können. Eingereichte Bewerbungsunterlagen und -mappen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt.
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Rehers (Personalstelle) unter der Servicenummer: 02551/15-3215 gerne zur Verfügung. Fachliche Fragen beantwortet Ihnen der Leiter des Kriminalkommissariats 11, KHK Herr Thomas Rühling, unter der Rufnummer 02571/928-5610 .
Wissenswertes über die Polizei NRW und die Kreispolizeibehörde Steinfurt können Sie gerne nachlesen unter: .