Werde Teil der German Aviation Service GmbH, dem größten Handling Netzwerk Deutschlands mit über 10 Stationen an allen großen deutschen Flughäfen. Du erhältst bei uns eine anspruchsvolle und fundierte Ausbildung mit sehr guten Berufsaussichten. Das Aufgabengebiet ist sehr interessant und vielseitig. Es erwartet Dich ein freundliches und engagiertes Team sowie ein moderner Arbeitsplatz. Unter anderem gehören die hier genannten Tätigkeiten zu deiner Ausbildung: Empfang und Betreuung von Crews und Geschäftsreisenden Abfertigung von Geschäftsflugzeugen Abfertigung von Flugzeugen in der Großluftfahrt Übergabe aller notwendigen und erforderlichen Flugunterlagen an Flugzeugbesetzung Übergabe der Ladedokumente an die Beladungsteams Kontrolle und Überwachung der Tätigkeiten am Flugzeug unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen Tätigkeiten (Check In) in der Passagierabfertigung Vor- und Nachbereitung der Flüge und den damit einhergehenden administrativen Aufgaben Ausgeprägte Servicebereitschaft, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein Gepflegtes Erscheinungsbild, höfliche Umgangsformen sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit Flexibilität, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie uneingeschränkte Schichtdienst Tauglichkeit Einwandfreies Führungszeugnis Realschulabschluss oder Abitur Sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse Führerschein Klasse B und KFZ für die Fahrt zur Arbeit sollte vorhanden sein Ein internationales spannendes und aufregendes Arbeitsumfeld Persönliche Betreuung Jahrelange Erfahrung in der Ausbildung Gute Aussichten auf einen Arbeitsplatz in der Branche nach der Ausbildung Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung z.B. Studium Einsatz auf anderen Standorten in der GAS Gruppe Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen entweder per Email an: jobsgermanaviation.com oder über unserer Karriereportal auf unsere Homepage https://germanaviation.com/career/ Die Erstattung von Fahrkosten für Vorstellungsgespräche gemäß §670 BGB ist ausgeschlossen