Was wir bieten
Entdecken Sie mit uns eine Welt voller Möglichkeiten. Blicken Sie mit uns nach vorne und gestalten Sie innovative Lösungen mit, um unsere Welt nachhaltiger und das Leben gesünder, lebendiger und komfortabler zu machen. Bei Evonik haben Sie die Chance, sich gemeinsam mit mehr als 33.000 Kolleginnen und Kollegen zu entwickeln und zu wachsen. Neben attraktiven Karrierewegen und hochwertigen Entwicklungsprogrammen bieten wir eine leistungsorientierte Vergütung, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sowie hybride und flexible Arbeitsmodelle mit #SmartWork. Bringen Sie sich ein, entwickeln Sie Ihre Stärken weiter, gehen Sie neue Wege und finden Sie bei uns einen Job, der zu Ihnen passt.
Hier erfahren Sie mehr über Evonik direkt von unseren Mitarbeitern:
Verantwortlichkeiten
1. Brandschutzbegehungen sowie Überprüfung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen am Standort
2. Wartung und Pflege von Feuerwehrgeräten/-fahrzeugen gemäß Herstellervorschriften oder Sonderanweisungen der Werkfeuerwehr
3. Einsatzdienst inkl. Rettung von Menschen, Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, Einsätze mit Gefahrstoffen und -gütern
4. Überörtliche Hilfeleistungen sowie Alarmierung von Einsatzkräften und Warnung von Gefährdeten
5. Mitarbeit im vorbeugenden Brandschutz
6. Serviceleistungen/ Unterstützung der Bereiche
Anforderungen
7. Erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (B1-Qualifikation) oder abgeschlossene Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann NRW anerkannt
8. Mehrjährige Berufserfahrung als Werkfeuerwehrmann oder Berufsfeuerwehrmann wünschenswert
9. Führerschein Klasse B, C, CE erwünscht sowie möglichst eine Zusatzqualifikation im Rettungsdienst oder Werkschutz
10. Teamfähig, körperlich voll belastbar, dienstleistungsorientiert sowie hohe soziale Kompetenz
11. Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung
12. Zuverlässigkeit, unternehmerisches Handeln und Selbstständigkeit
13. Gute körperliche Fitness zwingend erforderlich
14. Atemschutztauglichkeit nach G 26.3