Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Aufgaben Juristische Vertretung des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein vor den einschlägigen Gerichten Konzeptionelle Begleitung der Zuständigkeitsübernahme für die zentralisierte Bearbeitung Qualitätssicherung von Haftanträgen und Begleitung der Verfahren Freigabe zur Auswertung elektronischer Datenträger Bewertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Rückführung sowie entsprechende Unterrichtung der Kolleginnen und Kollegen (m/w/d) Profil Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (zwei Staatsexamina, jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“ oder langjährige Berufserfahrung) Eine gute Allgemeinbildung und Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung) Fachkenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der sich ständig verändernden asyl- und aufenthaltsrechtlichen Praxis Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft Eine schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit Sichere Verwaltungsrechtskenntnisse Interkulturelle Kompetenz Deutschkenntnisse sicher in Wort und Schrift Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen) Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.Nachweis bitte der Bewerbung beifügen) Zudem sind wünschenswert: Erfahrung in der Prozessführung Fachkenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht Gute Anwendungskenntnisse im Bereich MS Office / Open Office sowie die Bereitschaft, sich in fachspezifische IT-Verfahren einzuarbeiten Ein sicheres und authentisches Auftreten Ein gesteigertes Maß an Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Resilienz Wir bieten Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich. Darüber hinaus bieten wir: Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz Flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, Mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen Ein kollegiales Arbeitsklima Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL) 30 Tage Urlaub im Jahr Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement Firmenfitness mit dem EGYM Wellpass Fahrradleasing („Dienst-Rad“) Die Option, den eigenen Hund mit an den Arbeitsplatz zu bringen Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos Kontakt Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. April 2025an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, gern in elektronischer Form in einem PDF-Dokument anbewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „LZF 341-342“, alternativ postalisch an das Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster. Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lone Beckmann (E-Mail:lone.beckmann@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-128) gern zur Verfügung.