An der Hochschule Esslingen ist zum 01.09.2025 die Stelle
der Rektorin oder des Rektors (m/w/d)
zu besetzen.
Wir suchen eine Persönlichkeit mit ausgewiesener Führungs- und Organisationserfahrung im Hochschul- und Forschungsumfeld. Durch einen großen strategischen Gestaltungswillen initiieren und moderieren Sie zielorientiert die vielfältigen Aufgaben der Lehre und Forschung innerhalb der Hochschule. Sie pflegen und entwickeln die Kooperationen und Netzwerke der Hochschule auf nationaler und internationaler Ebene weiter. Für die zahlreichen Herausforderungen werden erwartet: Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen, herausragende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten auch im internationalen Kontext, Sensibilität für die Belange der Gleichstellung und Diversity sowie ein ausgewiesenes Engagement für die angewandte Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung.
Zur Rektorin oder zum Rektor kann bestellt werden, wer der Hochschule hauptberuflich als Professorin oder Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Hochschule Esslingen ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine staatliche Einrichtung, die von einem Rektorat geleitet wird. Die Rektorin oder der Rektor vertritt die Hochschule nach außen und ist Vorsitzende oder Vorsitzender des Rektorats mit Richtlinienkompetenz sowie des Senats und seiner Ausschüsse. Die Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz.
Die Rektorin oder der Rektor wird von Hochschulrat und Senat in einer gemeinsamen Sitzung gewählt (§ 18 Abs. 2 LHG BW). Die Ernennung erfolgt durch den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg für eine Amtszeit von 6 bis 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (W3) zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs.
Die Hochschule Esslingen strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Personen oder diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich per E-Mail bis spätestens 17.02.2025 an den Hochschulratsvorsitzenden Markus Sontheimer:
HE-Hochschulrat-Vorsitz@hs-esslingen
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.hs-esslingen.de.
Aussagekräftige Bewerbungen enthalten Vorstellungen zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschule. Ergänzend sind schriftliche Vorstellungen über das Selbstverständnis der Amtsführung, insbesondere zu den Punkten Führung, Management und Kommunikation sowie zur weiteren Entwicklung
des Lehr- und Forschungsprofils, beizufügen (maximal 2 DIN-A4-Seiten). Es wird davon ausgegangen, dass der Amtsinhaber sich wieder bewirbt.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der internen Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsprozesses gemäß der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) und dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg - LDSG) zu.