Sie möchten als Alltagsbegleiter*in arbeiten und suchen einen neuen Job? Perfekt! Sie legen Wert auf flexible Arbeitszeiten, die sich Ihrem Alltag anpassen? Check! Wichtig ist die Freude im Umgang mit Menschen und die Bereitschaft, diese in ihren alltäglichen Herausforderungen zu unterstützen. Als Alltagshelfer*in und Betreuungskraft sind Sie nicht für pflegerische Maßnahmen zuständig, sondern helfen im Bereich Betreuung und Hauswirtschaft.
Unser Arbeitsmodell, das eine ausgewogene Mischung aus Betreuung (50%) und hauswirtschaftlichen Aufgaben (50%) bietet, ermöglicht Ihnen einen äußerst abwechslungsreichen Arbeitsalltag.
Was wir Ihnen bieten:
* ein freundliches, offenes Arbeitsklima,
- flexible Arbeitszeiten,
- leistungsgerechte, attraktive Vergütung,
- 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage Woche,
- Fort- und Weiterbildungen,
- eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Arbeit.
Ihr Profil:
- Es sind keine Vorkenntnisse vonnöten. Sie sollten jedoch bereit sein, an einer
Weiterbildung zum/r Alltagshelfer/in nach § 45b SGB XI teilzunehmen
- Führerschein der Kl. B inkl. eigenem PKW
- Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
- Freundliches Auftreten und Verantwortungsbewusstsein
Aufgaben
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
* Lebensmitteleinkauf
* Zubereiten von Mahlzeiten
* Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches wie z. B. des Fußbodens, der Möbel, der Haushaltsgeräte und der Fenster
* Trennung und Entsorgung des Abfalls
* Beheizen der Wohnung
* Wäschewaschen, -bügeln, -falten und in den Kleiderschrank einräumen
* Bewässern der Zimmerpflanzen
* Versorgung von Haustieren
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen:
* Gemeinsame Spaziergänge
* Begleitungen wie z. B. Kirchgänge oder Theatervorstellungen
* Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
* Unterstützung bei Hobby und Spiel
* Unterstützungsleistungen von administrativen Angelegenheiten wie bürokratische Tätigkeiten, Apothekenbesuche oder Behördengänge
* Gemeinsames Einkaufen.
Qualifikation
Wir suchen:
- Ausgebildete Betreuungskräfte nach §43b, 53c wünschenswert, nicht zwingend erforderlich
- Alltagshelfer*innen nach §45a SGB XI wünschenswert, nicht zwingend erforderlich
Benefits
- Flexible Arbeitszeiten
- Mitarbeiterrabatte
- Kilometergeld
- Betriebliche Altersvorsorge
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Alltagshilfe-Allgäu steht für Beratung und Betreuung von Menschen in ihrer häuslichen Umgebung.