Betreuung, Unterstützung und individuelle Förderung Menschen im Alter von 14–21 Jahren mit unterschiedlichem kulturellem und sprachlichem Hintergrund im Bereich Inobhutnahme (§42 und 42a SGB VIII) und Wohnheimgruppe (§34 SGB VIII) Einleitung eines Clearingverfahrens bzw. Fortsetzung der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen aus dem Clearingverfahren Erziehung, Betreuung, Förderung und Beratung der Jugendlichen und Erwachsenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insb. SGB VIII) Hilfestellung bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen Bieten einer festen Tagesstruktur; Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Sprachförderung Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc. Planung und Durchführung von Freizeitangeboten und sozialer Gruppenarbeit Kollegiale Fachberatung, Reflektion und Abstimmung des pädagogischen Handelns sowie Fallbesprechungen bei den wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z. B. Dokumentationen im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess, Erstellung von Sachberichten sowie Mitwirkung beim Hilfeplan und bei Fachgesprächen