Unser Angebot # 20.166_02 – Ihre Zukunfts-Chance
Funktionsoberarzt Innere Medizin (m/w/i)mit der Teilgebietsbezeichnung Intensivmedizinunser Kunde ist ein Haus der Regelversorgung im Raum Oberhausen mit ca. 360 Betten und verfügt über die Fachabteilungen Innere Medizin, Nephrologie, Rheumatologie, Chirurgie, Gefäßchirurgie, Urologie, Neurologie und Nuklearmedizin sowie Radiologie und Anästhesiologie. Es werden ca. 13.000 stationäre und 24.000 ambulante Patienten pro Jahr behandelt. Die Schwerpunkte der Abteilung für Innere Medizin mit 96 Betten liegen in der Versorgung der hämato-/onkologischen, gastroenterologischen und diabetologischen Erkrankungen. Die Medizinische Klinik verfügt über eine moderne Endoskopieabteilung mit umfangreichen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten. Angegliedert ist ein Herzkatheterlabor, zu dem eine enge Kooperation besteht.In der Position:Funktionsoberarzt Innere Medizin (m/w/i)mit der Teilgebietsbezeichnung Intensivmedizinübernehmen Sie die Versorgung der Intensivpatienten. Dafür stehen auf der unter der organisatorischen Leitung der Anästhesie-Abteilung geführten Station 11 Betten zur Verfügung. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber nimmt am Hintergrunddienst der Klinik für Innere Medizin teil.FachkompetenzWir suchen Sie als Facharzt Innere Medizin (m/w/i). Eine Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder Pneumologie ist wünschenswert. Die Bereitschaft zur Weiterbildung von Assistenzärzten und gute Kenntnisse in der DRG-Codierung werden vorausgesetzt.Im MittelpunktIhrer Arbeit begleiten Sie die Patienten mit Ihrer besonderen Empathie von der Befundung über alle Modalitäten bis hin zu den Interdisziplinären Fallkonferenzen mit den Kliniken im Hause. Die Klinik bietet dafür eine der Bedeutung der Position angemessenen Vergütung.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail berücksichtigen können. Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
Wir freuen uns auf Sie!
* O. g. Angaben sind freiwillig. Es gilt das AGG neueste Fassung.
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Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).