Auch BMW steckt neben VW, Audi, Mercedes und anderen Autoherstellern tief im Diesel Abgasskandal. Denn die Dieselmotoren der Euro5 und Euro 6 Gruppe sind vermutlich alle mit Abgassteuerungssystemen ausgestattet, die die Abgasreinigung im Fahrbetrieb reduzieren oder sogar ganz abschalten. Dies führt zu einer Überschreitung der EU Grenzwerte von Stickstoffoxid Emissionen (NO2) um das 5-15 fache! Dies ist unzulässig und führt zu einer Haftung der Autohersteller auf Schadenersatz, so zumindest der EuGH (Europäische Gerichtshof) in seiner jüngsten Entscheidung.
Ob der BGH (Bundesgerichtshof) dies endlich auch so sieht und welchen Betrag Sie als BMW Käufer einklagen können erfahren Sie hier:
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 bringt 5-15 % des Kaufpreises als Schadenersatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 seine Urteile in den drei anhängigen Verfahren im Diesel- Angasskandal verkündet. Die Frage war, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert und dem EuGH folgt. Im Ergebnis kann nun jeder Dieselfahrer, der einen Rückruf erhält und/oder eine Abschalteinrichtung verbaut hat vom Austohersteller Schadenersatz verlangen. Allerdings – so der BGH – erhält er nur den Minderwert seines PKW, den das höchste deutsche Gericht mit 5-15 % des Kaufpreises angibt. Den PKW behält der Käufer.
Neues BGH-Urteil im Diesel Abgasskandal erst am 26.Juni 2023
Am 8.Mai 2023 veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) seine viel erwartete Entscheidung im Diesel-Abgasskandal. Die Frage war, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert und dem EuGH folgt.
Es ist das entscheidende Urteil des Bundesgerichtshofs zur zweiten Klagewelle im Dieselskandal. Haben noch viel mehr Diesel-Fahrer wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Hersteller VW, Mercedes, BMW, Opel und weitere oder bleibt es zunächst bei der bisherigen Rechtsprechung?
Der BGH vertagte seine Entscheidung auf den 26.Juni 2023. Es bleibt spannend und wir werden berichten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) eröffnet mit seinem Urteil vom 21.03.2023 gute Aussichten für Schadenersatz-Klagen von BMW Fahrern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer (Mercedes, VW, BMW, Opel, u.a.) haften auch dann, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfachnur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter in einem Mercedes-Fall.
Im März 2018 durchsuchte die Staatsanwaltschaft München die BMW-Zentrale. DasKraftfahrt-Bundesamt (KBA) veranlasste darauf hin einen Rückruf der Modelle BMW 750 3,0 Diesel Euro 6 und M 550 3,0 Diesel Euro 6. Damit begann der BMW Diesel- Abgasskandal. Inzwischen gibt es zwei erfreuliche Urteile durch Oberlandesgerichte, nach denen BMW Fahrern durchaus gute Aussichten auf Schadenersatz gegen die Bayrischen Motorenwerke bescheinigt werden kann.
Bislang mussten Betroffene in Verfahren gegen die Hersteller eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachweisen. Das VW, Mercedes-Benz (Daimler), BMW, u.a. eine oder mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren Autos verbaut haben, reichte nicht aus. Man musste zusätzlich beweisen, dass es sich dabei um ein „besonders verwerfliches Verhalten“ handelt. Das was aber insbesondere bei Mercedes-Benz schwer und hieran scheiterten viele Schadenersatzklagen in der Verbangenheit. Diese strengen Kriterien waren bisher nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt.
Nun reicht für einen Schadenersatzanspruch die wohl immer gegebene Fahrlässigkeit des Motorenentwicklers und damit sind Schadenersatzklagen gute Erfolgsaussichten.
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein aus Juni 2021, Az. 1 U 94/20
Das OLG hebt ein Urteil zugunsten von BMW auf und verweist das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Lübeck zurück. Nach Ansicht der Richter des Oberlandesgerichts sind die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch ohne Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) so deutlich, dass ein Sachverständiger nun klären muss, wie es zu den erheblichen Abweichungen der Schadstoffwerte innerhalb und außerhalb des Prüfstandes kommt. Der Kläger ist Halter eines BMW X1 mit einem Diesel-Motor N47 und der Abgasnorm Euro 5.
Oberlandesgeicht Köln vom 28.05.2021
Der 19. Senat stellte mit Urteil vom 28. Mai 2021, AZ 19 U 134/21 fest, dass die Beteiligung von BMW am Abgasskandal schlüssig vorgetragen worden ist. Das Gericht kassierte damit ein Urteil des Landgerichts Köln. Dieses muss nun neu verhandeln und ggf. Beweis erheben. Der Kläger ist Halter eines gebrauchten BMW M550d X-Drive der Euronorm 6. Im Februar 2018 kam es von BMW zu einem Rückruf. Die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators werde nicht häufig genug ausgelöst und ein Software-Update sollte Abhilfe schaffen. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) startete einen Rückruf.
Urteil LG Düsseldorf vom 31.12.2020, Az 7 O 67/19
Das Landgericht Düsseldorf hat den Hersteller aufgrund der Manipulationen an ihren Fahrzeugen verurteilt. Die Richter kamen zu der Entscheidung, dass der Autokonzern den Kläger „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt“ hat. Die Bayerischen Motorenwerke haben im Modell X1 in ihren Dieselfahrzeugen das sog. Thermofenster eingebaut.
Der Kläger war Halter eines BMW X1 mit der Euro-5-Norm und erhielt Schadenersatz gegen Rückgabe des BMW.
Urteil des LG Duisburg vom 9.06.2020, Az. 1 O 334/20
Das Landgericht Duisburg verurteilte am 09.06.2020 die BMW AG zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gebrauchten BWM 116d. BMW muss dabei das Fahrzeug zurücknehmen, welches nach Ansicht des Gerichts eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut hat. Gleichzeitig muss BMW dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurückzahlen. Das Urteil war zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht rechtskräftig.
Nach Pressebereichten traf das Gericht folgende Feststellungen zum BMW 116 d:
BMW verschwieg dem KBA nach Ansicht des Gerichts vorsätzlich, dass im Fahrzeug eine Konstruktion zur Abgasrückführung verbaut ist. Ein Fahrzeug mit einer solchen nicht genehmigten Konstruktion ist mangelhaft.
Aufgrund der verbotenen Abschalteinrichtung werden die Abgasmessungen auf dem Prüfstand unzulässig manipuliert. Da die verbotene Abschaltkonstruktion die Abgasrückführung nur innerhalb eines relativ geringen Temperaturbereichs (sogenanntes Thermofenster) reduziert, ist der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs außerhalb des Temperaturfensters höher und damit anders als von BMW angegeben.
Rechtlich nahm das Gericht sowohl ein vorsätzliche sittenwidrige Täuschung durch BMW gemäß § 826 BGB an als auch einen schuldrechtlichen Anspruch nach § 280 BGB.
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Was können Besitzer von Dieselfahrzeugen nun tun?
Aber was bedeutet das für Sie als BMW-Diesel-Fahrer? Können Sie ebenso wie enttäuschte VW-Kunden gegen BMW auf Schadensersatz klagen? Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte im BMW Abgasskandal und deren Durchsetzbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt.
Schadensersatz gegen BMW im Dieselskandal
Auch die Aussichten auf Schadensersatz stehen nicht schlecht, falls tatsächlich ein betrügerisches Handeln seitens BMW stattgefunden hat. Bevor dies jedoch endgültig bewiesen ist,gilt die Unschuldsvermutung.
Momentan beruft sich der Hersteller noch auf einen Irrtum.Der jüngste Rückruf durch das KBA wegen Manipulation durch betrügerische Software baut jetzt jedoch immer mehr Druck auf BMW zuGunstender Verbraucher auf. Die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen und die Chancen auf einen Sieg vor Gericht oder einen außergerichtlichen Vergleich sind durch den Rückruf jedenfalls enorm gestiegen.
Bei den betroffenen BMW Fahrzeugmodellen, kommt es drauf an, welcher Motor verbaut ist. Wir gehen im Moment davon aus, dass der Motor N47und der Nachfolger B47 betroffen sind.
Diese wurden u.a. in den BMW Modellen verbaut:
* Mini Cooper D, und SD, auch als Mini Clubman und Mini Countryman
* X1, X3, X4, und X5
Vom Rückruf 2018 betroffene Modelle:
* M550d xDrive (Touring und Limousine) von 2012 bis 2017
* 750d xDrive von 2012 bis 2015
* 750Ld xDrive von 2012 bis 2015
Noch ist nicht sicher, ob es bei dem Rückruf der 5er und der 7er-Reihe bleibt oder weitere dazu kommen.Zu den auffälligen Modellen zählen die folgenden Diesel Modelle:
Widerruf des Autokredites möglich
Fehlerhafte bzw. fehlende Widerrufsbelehrung kann für die Autobank teuer werden
Haben Sie über die Bank eine Finanzierung für den Kauf eines Fahrzeugs aufgenommen, so können sie das KfZ-Darlehen widerrufen, sofern der Darlehensvertrag eine fehlerhafte bzw. nicht vorhandene Widerrufserklärung enthält.
Der Widerruf der Autofinanzierung lohnt sich:
Ein Widerruf führt zu einem Rückgewährschuldverhältnis, das heißt, dass die Vertragsparteien so zu stellen sind, wie sie stünden, wenn sie von dem Vertrag nie geschlossen hätten. Fürdie Autofinanzierungheißt das: der Darlehensgeber (die Bank) verpflichtet sich, Ihnen ihre Anzahlung und Raten sowie Zinsen zurückzugewähren, dafür geben Sie der Bank das Fahrzeug zurück sowie ggf. einen Ausgleich für den Wertverlust.
Urteile zum Widerruf der Autodarlehen oder Autokredite und eine Liste von Autobanken finden Sie HIER .
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Die Kosten zur gerichtlichen Durchsetzung notwendigen Kosten trägt ihre Rechtsschutzversicherung. Außerdem besteht die bei uns die Möglichkeit einErfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten können von einem Prozesskostenfinanzierer übernommen werden.
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