Wahrnehmung anspruchsvoller Beratungs- und Prüfleistungen eines Sicherheitsingenieurs bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschriften
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und sicherheitstechnischen Begehungen von Arbeitsplätzen, Anlagen und Geräten oder Gefahrstoffen im Sinne des ArbSchG an Verwaltungs- und Sonderliegenschaften wie Bürogebäude, Betriebsrestaurants, Rechenzentren, Testhallen oder Werkstätten
Sicherheitstechnische Beratung zu Neu- und Umbauvorhaben im Hinblick auf ArbStättV, GefStoffV oder BetrSichV
Abwicklung von Unfallanalysen und Statistiken zu Arbeitsunfällen
Vorbereitung und Mitwirkung bei sicherheitstechnischen Unterweisungen und Schulungen
Mitwirkung bei Notfallmanagement und Gefahrenabwehrplanung durch Übungen, Alarmpläne oder Abstimmung mit Behörden