Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde mit rund 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf verschiedenen Feldern des Sozialrechts tätig ist.
Im ZBFS nimmt das Bayerische Landesjugendamt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern gemäß Art. 24 AGSG wahr.
Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags nach § 85 Abs. 2 SGB VIII unterstützt das Bayerische Landesjugendamt als überörtlicher Träger die Jugendhilfe in Bayern. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung von spezialisiertem Fachwissen, zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe und zur Vereinheitlichung von Leistungsstandards im Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
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