Betreuung, Unterstützung und individuelle Förderung junger Menschen mit unterschiedlichem kulturellem und sprachlichem Hintergrund im Bereich Inobhutnahme ab 12 Jahren (§42 und §42a SGB VIII)
Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc.
Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z. B. Dokumentation im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess