Es sind mehrere Stellen in Voll- und Teilzeit zu besetzen.
Voraussetzung für die oben genannte Eingruppierung ist die unten genannte Facharztausbildung. Bei fehlender Facharztausbildung erfolgt die Eingruppierung in die EGr. 14 TVöD (plus attraktiver Arbeitsmarktzulage).
Eine Verbeamtung ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich.
Die Stadtverwaltung Nürnberg ist eine moderne Dienstleisterin für mehr als eine halbe Million Menschen. Als eine der größten Arbeitgeberinnen der Region vertrauen wir dabei auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer rund 12.000 Mitarbeitenden, die mit Engagement und Tatkraft die Stadt Nürnberg mitgestalten und besonders machen.
Als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ÖGD werden die Aufgaben des Gesundheitsamtes vor allem durch das bayerische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDVG) abgesteckt. Oberstes Ziel ist es, die menschliche Gesundheit zu fördern und zu schützen. Als Teil der Kommunalverwaltung gestaltet das Gesundheitsamt die Lebensverhältnisse der Stadtbevölkerung aktiv mit. Zu den vielseitigen Aufgaben gehören Beratung, gesundheitliche Versorgung von Einzelpersonen und von Zielgruppen mit besonderen Versorgungsbedarfen inkl. aufsuchender Angebote ebenso wie Begutachtungen und koordinierende Aufgaben. Der ÖGD arbeitet multiprofessionell, interdisziplinär und vernetzt sich regional mit wichtigen Akteuren im Gesundheits- und Sozialbereich.
Besoldungsgruppe EGr. 15 TVöD plus attraktiver Arbeitsmarktzulage bzw. BGr. A14 BayBesG
Einsatzbereich: Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst im Gesundheitsamt
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