Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines
Schulleiters (m/w/d)
an der betreffenden Oberschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
1. durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt oder
2. Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern ab Sekundarstufe I oder
3. Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach und
4. mehrjährige Lehrtätigkeit an weiterführenden Schulen.
Von Vorteil sind:
5. überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
6. ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
7. umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung,
8. Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule.
Die Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretender Schulleiter (m/w/d) oder als Referent (m/w/d) in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiter (m/w/d) ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftlich Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Der Bewerbung ist beizufügen:
9. Formblatt "Bewerbung" (unter ),
10. tabellarischer Lebenslauf,
11. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
12. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter .