Informationen zum Job 1. Behörde Die Justizvollzugsanstalt Euskirchen ist eine Einrichtung des offenen Vollzuges für erwachsene männliche Strafgefangene. Sie verfügt über 460 Haftplätze, darunter 16 Haftplätze in einer sozialtherapeutischen Abteilung. Die Sozialtherapie hat den Behandlungsauftrag, insbesondere Gewalt- und Sexualstraftäter mit besonderen therapeutischen Mitteln und sozialen Hilfen zu befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen. Das Konzept der Sozialtherapie folgt einem interdisziplinären und multisystemischen Ansatz auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und ist primär deliktfokussiert und rückfallpräventiv ausgerichtet. Wir bieten Mitarbeit in einem langjährig erfahrenen, engagierten, interdisziplinären Team professionelle Einarbeitung flexible Arbeitszeitgestaltung 2. Funktionsbeschreibung Diplom-Psychologinnen/ Diplom-Psychologen oder Master of Science in Psychologie bei der JVA Euskirchen. 3. Umfang der Stellen / Befristung Es handelt sich um folgende befristete Stellen: a) eine befristete Vollzeitstelle im allgemeinen psychologischen Dienst der JVA Euskirchen: Die Einstellung erfolgt voraussichtlich ab Februar 2025 bis zunächst 31.12.2025 zur anteiligen Vertretung von Mitarbeiterinnen in Teilzeit. Eine Vertragsverlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten. b) eine befristete Vollzeitstelle, die anteilig zu jeweils 50 v.H. im allgemeinen psychologischen Dienst und in der sozialtherapeutischen Abteilung zu besetzen ist: Die Einstellung erfolgt voraussichtlich ab dem 20.05.2025 bis zunächst Mitte März 2026 zur Vertretung einer Mitarbeiterin in Elternzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten. 4. Bewertung Entgeltgruppe 13 TV-L 5. Aufgaben Das Aufgabenfeld ergibt sich aus den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18.12.2015 – 2400 - IV.54 – in der jeweils gültigen Fassung). Zu den Aufgaben des psychologischen Dienstes gehören insbesondere: Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik im Rahmen der Behandlungsuntersuchung und Vollzugsplanung Verfassen von gutachtlichen Stellungnahmen psychologische Beratung und Krisenintervention delikt- und themenzentrierte Behandlung im Einzel- oder Gruppensetting Mitwirkung und Teilnahme an Vollzugskonferenzen Beteiligung an der Eignungsfeststellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den allgemeinen Vollzugsdienst Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Bediensteten Kooperation mit externen Einrichtungen Der Aufgabenbereich des psychologischen Dienstes in der sozialtherapeutischen Abteilung umfasst darüber hinaus insbesondere: Behandlungsplanung, Koordination der Umsetzung, Verlaufsdiagnostik und Dokumentation der Behandlung Durchführung regelmäßiger psychotherapeutisch orientierter Einzelgespräche für Sexual- und Gewaltstraftäter Moderation von spezifischen Behandlungsgruppen und Rückfallprophylaxegruppen in einem interdisziplinären Team Teilnahme an Konferenzen, Supervisionen und Fortbildungen der sozialtherapeutischen Abteilung 6. Anforderungen 6.1 Fachliche Anforderungen Ausbildung abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie möglichst mit klinischem oder rechtspsychologischem Studienschwerpunkt (Diplom oder Master of Science mit insgesamt 300 ECTS) Von Vorteil ist eine abgeschlossene bzw. fortgeschrittene Psychotherapieausbildung in einem Richtlinienverfahren oder eine abgeschlossene bzw. fortgeschrittene Ausbildung zur Fachpsychologin/ zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie. Von Vorteil sind außerdem berufliche Erfahrungen im Bereich Strafvollzug und/oder der Forensik. Fachkenntnisse gute Fachkenntnisse in Psychodiagnostik sowie in klinischer und gegebenenfalls forensischer Psychologie gute Fachkenntnisse in den für den Justizvollzug relevanten psychotherapeutischen Verfahren 6.2 Persönliche Anforderungen Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit mit Menschen mit komplexen Störungsbildern und Symptomatik im Bereich Delinquenz gute Kommunikations- und Teamfähigkeit Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit emotionale Stabilität und Belastbarkeit Entscheidungsstärke, Durchsetzungsfähigkeit, Selbstvertrauen flexibles, situations- und problemangemessenes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz im sozialen Kontakt Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit von Flexibilität, Differenziertheit und Lösungsorientierung geprägte Arbeitshaltung Fähigkeit und Bereitschaft zur kritischen Selbstreflektion gute Leistungsmotivation Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildung und Supervision Akzeptanz und Verständnis für die institutionellen Rahmenbedingungen des Tätigkeitsfeldes Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich in der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Menschen in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund sowie an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität.