Einleitung Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist eine starke Gemeinschaft: Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten wir die Interessen aller 32.000 Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Nordrhein-Westfalen. Zur Unterstützung für die Telefonzentrale/Empfang/Verwaltung suchen wir zum 15.09.2023 eine/n Mitarbeiter/-in (m/w/d) im Rahmen einer langfristigen geringfügigen Beschäftigung auf 520 € Basis (ca. 40 Stunden pro Monat) am Standort Düsseldorf im Medienhafen. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Mitarbeiterstruktur abzubilden. Aufgaben Ihre Aufgaben - Unterstützung der festangestellten Mitarbeiter am Empfang inkl. Telefonzentrale - Überprüfung und Eingabe von Anschriften in unserem Verwaltungsprogramm - Einsatzzeiten überwiegend Mo. - Do. ab 16:30 Uhr, Fr. ab 12:30 Uhr. Die Tätigkeit mus gelegentlich sowohl in den Abendstunden als auch am Wochenende und (z.B. als Urlaubsvertretung) ganztags ausgeübt werden können Qualifikation Was Sie mitbringen - Berufserfahrung und Freude an der Tätigkeit - Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und eine gute Ausdrucksweise - Gepflegtes Auftreten - Zeitliche Flexibilität - Ein Wohnsitz möglichst in Düsseldorf Benefits Was Sie erwartet - Chancengleichheit und Diversität - Eine zukunftssichere Beschäftigung in einer modernen Freiberuflerkammer - Eine umfassende Einarbeitung ist gewährleistet - Ein moderner Arbeitsplatz mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel - Betriebsausflug und Betriebsfeiern Noch ein paar Worte zum Schluss Interessiert? Dann senden Sie Ihre aussagkräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) bis zum 24.08.2023 bitte per E-Mail und in einer PDF-Datei an folgende Adresse: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Zollhof 1 40221 Düsseldorf bewerbungen/at/aknw.d e Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Frauen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Schwerbehinderten und Ihnen gleichgestellten Menschen im Sinne des SGB IX.