Die Evangelische Kirche der Pfalz wird durch ihre oberste Behörde, den Landeskirchenrat in Speyer, geleitet und verwaltet. Der Landeskirchenrat berät die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und Zweckverbände sowie die landeskirchlichen Werke, Einrichtungen und Stiftungen und führt Aufsicht über deren Verwaltung. Er ist Dienst- bzw. Arbeitgeber für mehr als 1.000 Beschäftigte.
Wir suchen zum 1. Mai 2025 eine*n Referent*in (m / w / d) für die Gleichstellungsarbeit.
Die Stelle ist aufgrund des zur Zeit laufenden Priorisierungsprozesses der Landeskirche zunächst auf drei Jahre befristet und in Teilzeit (75 % einer Vollzeitbeschäftigung) zu besetzen.
Bewerben können sich gerne Pfarrpersonen, Gemeindediakon*innen und Jugendreferent*innen bzw. pädagogisches Personal und andere Personen mit vergleichbarer Qualifikation. Es erwartet Sie eine anspruchsvolle, interessante und vielfältige Aufgabe, mit der Sie die Entwicklung unserer Landeskirche hin zu mehr Gleichstellung und Diversität mitgestalten und vorantreiben können.
Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle sind in der „Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)“ vom 15. Juni 2023 (ABl. 2023 S. 74) verankert Geltendes Recht: 160.00 Ordnung der Gleichstellungsstelle - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev. Kirche der Pfalz (kirchenrecht-evpfalz.de)
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