Informationen zum Job Zu besetzen ist eine Stelle für eine Fachärztin / für einen Facharzt mit der Gebietsbezeichnung Allgemein- oder Innere Medizin zur unbefristeten Einstellung ab dem 01.01.2025. Dienststelle ist die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf mit Dienstsitz in Ratingen. Die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verfügt über 835 Haftplätze des geschlossenen Männervollzuges. Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit: Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft sowie Zivilhaft an Erwachsenen, Strafarrest, Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von 3 Monaten bis einschließlich 18 Monaten, Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von mehr als 18 bis einschließlich 30 Monaten, Freiheitsstrafe von mehr als 30 Monaten für Einweisungsgefangene, Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten an Ausländern. In der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf sind aktuell ca. 400 Bedienstete beschäftigt. Nähere Einzelheiten zur Justizvollzugsanstalt Düsseldorf können Sie der Homepage www.jva-duesseldorf.nrw.de entnehmen. Was erwartet Sie? In enger Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung, unterschiedlichen Fachdiensten, Behörden, Einrichtungen und Institutionen und unter Einbeziehung des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen, von Krankenhäusern, Fachärztinnen / Fachärzten innerhalb und außerhalb des Vollzuges kümmern sich Anstaltsärztinnen / Anstaltsärzte darum, dass die Gefangenen notwendige Behandlungen, Arznei- und Hilfsmittel, Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen und suchtmedizinische Behandlungsangebote erhalten. Sie koordinieren die Zusammenarbeit, vermitteln Hilfe und Pflege, beraten in medizinischen Fragen, überwachen Gesundheitsschutz, Hygiene und Diätetik und wirken auch bei Vollzugsmaßnahmen mit. Sie unterstützen aktiv und nachhaltig die Resozialisierung der Gefangenen, indem sie Krankheiten vorbeugen und heilen. Wer als Ärztin oder Arzt im Justizvollzug arbeitet, kann sich auf die finanzielle Sicherheit des öffentlichen Dienstes, geregelte Dienstzeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, eine modern ausgestattete Ambulanz und ein Team aus qualifizierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften verlassen. Als Fachvorgesetze haben sie die Führung und Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen Bereich in der Hand. Darüber hinaus können sie auch bei der Fortbildung und Gesundheitsprävention von Justizvollzugsbediensteten mitwirken. Was müssen Sie mitbringen? Der Ärztliche Dienst gehört zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle als Anstaltsärztin / Anstaltsarzt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Approbation oder die Voraussetzungen für eine Berufserlaubnis in Deutschland Vorliegen einer Gebietsbezeichnung bzw. Voraussetzungen für die Erlangung einer Gebietsbezeichnung nahezu erfüllt, z. B. Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin / Facharzt für Innere Medizin Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung bzw. Bereitschaft, diese zu erlangen Kenntnisse in IT-Standard- und -Fachanwendungen und Bereitschaft, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht Wie erfolgt der Berufseinstieg? Die Einstellung kann unter unmittelbarer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen, wenn die persönlichen sowie beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Alternativ erfolgt die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis, dem in der Zukunft eine Übernahme in das Beamtenverhältnis folgen kann. Wie viel verdienen Sie? Ärztinnen und Ärzte erhalten als Beamtinnen / Beamte eine Besoldung nach Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW und werden in die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 (evtl. A 16) (zzgl. etwaiger Zuschläge) eingruppiert. Als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter wird das Einstiegsgehalt je nach persönlichen Voraussetzungen entsprechend dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) gezahlt. Als Anstaltsärztin oder Anstaltsarzt haben Sie folgende prägende Aufgaben: Sicherstellung der medizinischen Betreuung der Inhaftierten unter Einbeziehung des Justizvollzugskrankenhauses NRW, von Krankenhäusern und von Fachärztinnen und Fachärzten innerhalb und außerhalb des Vollzuges Beratung der Anstaltsleitung und des von ihr bestimmten Personenkreises in medizinischen Fragen der Gefangenenversorgung Zusammenarbeit mit anderen Diensten Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Einrichtungen und Institutionen sowie Vereinen im Rahmen der Geschäftsverteilung Fachvorgesetzte / Fachvorgesetzter der Mitarbeitenden im medizinischen Bereich medizinisches Kostencontrolling Überwachung der Hygiene Überwachung der Diäthik, Mitwirkung bei allen Fragen zur zahnärztlichen Versorgung der Gefangenen Mitwirkung bei der Fortbildung der Justizvollzugsbediensteten Mitwirkung bei Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung Mitwirkung bei der arbeitsmedizinischen Betreuung der Gefangenen Mitwirkung bei Vollzugsmaßnahmen