Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit wichtigen Aufgaben für die Menschen und die Region bei einem guten Arbeitsklima
flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den meisten Tätigkeitsbereichen
30 Urlaubstage/Jahr bei einer 5-Tage-Woche
eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
eine jährliche Sonderzahlung
eine Verdopplung des Arbeitgeberzuschusses im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (nicht für verbeamtete Personen)
moderne Arbeitsformen mit mobilem Arbeiten und Desksharing (u. a. durch die Bereitstellung eines mobilen Endgerätes)
gesundes Arbeiten durch die Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements: Massageangebote, Mitgliedschaft bei EGYM Wellpass u. v. m.
Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
einen Mobilitätszuschuss in Höhe von 30,00 Euro für das Deutschland-Jobticket oder das Bike-Leasing
verschiedene Mitarbeitenden-Events
einen Dual Career Service zur Unterstützung bei der Stellensuche für den*die mitziehende*n Partner*in
Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Domizil bei einem etwaigen Umzug für diese Stelle
kostenfreie Beratung bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
Arbeitszeit: Vollzeit (39 bzw. 41 Stunden/Woche); diese Stelle ist nicht teilbar. Dabei sind wir bemüht, die dienstlichen und persönlichen Belange in Einklang zu bringen.
Vergütung: Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 12 SHBesO
Dabei richtet sich die Eingruppierung neben der Tätigkeit nach der Qualifikation, die Besoldung nach den beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Arbeitsbeginn: ab sofort
Befristung: unbefristet
Sonstiges: Der Kreis Schleswig-Flensburg fördert als öffentlicher Arbeitgeber aktiv die Vielfalt der Belegschaft. Wir fühlen uns den Zielen des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein verpflichtet und fordern deshalb insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
allgemeine Leitungsaufgaben für das Sachgebiet wahrnehmen, insbesondere
Ziele (fachlich), Grundsätze, Richtlinien und Anweisungen für die Bearbeitung der Aufgaben des Sachgebietes unter besonderer Beachtung der strategischen Ziele und der Geschäftsordnung der Kreisverwaltung sowie der jeweiligen Dienstanweisungen gestalten und einführen; Zielerreichung kontrollieren
auf Zuweisung bei der Haushaltsplanung mitwirken
Personal-, Organisations- und Finanzverantwortung für das Sachgebiet im Sinne der Geschäftsordnung für die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg und der jeweiligen Dienstanweisungen wahrnehmen, soweit nicht der Fachdienstleitung vorbehalten
Fachaufgaben, wie z. B.:
ggf. Führungsfunktion im Führungsstab des Kreises Schleswig-Flensburg wahrnehmen, Stabsstrukturen sicherstellen
Funktion als Krisenmanager*in des Kreises Schleswig-Flensburg wahrnehmen
Aufgaben im Rahmen des Krisenmanagements, des Risiko- und Krisenkommunikationsmanagements und des Krisenportals des Kreises Schleswig Flensburg wahrnehmen
Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
eine der folgenden Qualifikationen:
Angestelltenlehrgang II
Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
Fahrerlaubnis der Klasse B/Klasse 3 (alt)
Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Zeiten zu leisten, bei Bedarf auch am Wochenende (z. B. Rufbereitschaft, Krisenbewältigung, Sitzungen)
Bereitschaft, sich ggf. einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen
Bereitschaft, sich im beschriebenen Aufgabenfeld stetig weiterzubilden
mehrjährige Berufserfahrung auf einer anderen Stelle im Verwaltungsdienst außerhalb der Ausbildung/des Vorbereitungsdienstes
Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein
soziale Kompetenz gegenüber Dritten
gute organisatorische Kompetenz
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.