Informationen zum Job Im Finanzamt Schwelm ist ab 01.05.2025 eine unbefristete Mitarbeit (m/w/d) im Bereich Büroservice in Teilzeit (0,7 VZÄ) zu besetzen. Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende Aufgabenbereiche als wesentliche Schwerpunkte: Post- und Botendienst: Bearbeitung der Eingangspost der Dienststelle (Öffnen, Sichten, Zuordnen und Weiterleiten der Poststücke entsprechend der Zuständigkeiten) elektronische Verarbeitung der Eingangspost (u.a. scannen) Zuordnen von eingehenden Telefaxen und E-Mails Transport von Posteingängen und -ausgängen mit Hilfe eines Transportwagens in vorhandene Postverteilräume im Haupt- und Nebengebäude Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung von größeren Mengen an Eingangspost (Gewicht bis zu 20 kg möglich) Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Postdienstleister Botendienste außer Haus Pfortendienst: Besetzung der Pforte während der allgemeinen Öffnungszeiten Einlasskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs Bedienung des Online-Terminvereinbarungstools Erteilung von Auskünften und Ausgabe von Vordrucken Warenannahmen Materialverwaltung: Unterstützung bei der Materialverwaltung Auffüllen der Materiallager im Dienstgebäude Unterstützung der Altaktenverwaltung bei Aussonderungs- und Umzugsaktionen Vertretung der Altaktenverwaltung im Bedarfsfall Sonstige Tätigkeiten: Unterstützung der Geschäftsstelle und des Hausmeisters bei der Durchführung von Umzügen, der Einrichtung von Büros oder bei sonstigen Transporten im Dienstgebäude oder zur Nebenstelle Vertretung des Hausmeisterdienstes im Bedarfsfall; z.B.: Schliessdienst Sonstige Tätigkeiten auf Zuweisung Eine Einarbeitung in die vielfältigen Arbeitsbereiche wird selbstverständlich gewährleistet. Anforderungsprofil Sie sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen: nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung Kommunikationsfähigkeit Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Kolleginnen und Kollegen ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Selbständigkeit und Zuverlässigkeit Teamfähigkeit Motivation und Lernbereitschaft schnelle Auffassungsgabe Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen wegen der Tätigkeit im Pförtnerbereich sind zudem fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich PC-Grundkenntnisse (Microsoft Office-Produkte) Führerschein der Klasse B Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenständig ausgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten bis zu 20kg, Treppen- und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken und ein hinreichendes Seh- und Hörvermögen Die Wochenarbeitszeit beträgt bei einem Stellenanteil von 0,7 insgesamt 27 Stunden und 53 Minuten und kann im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit abgeleistet werden, wobei der tägliche Arbeitsbeginn fest auf 6.00 Uhr vereinbart wird. Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 18.30 Uhr. Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die ausgeschriebene Stelle ist auch für Teilzeitkräfte geeignet. Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Schwelm Frau Mirschel ( 02336/803 2314 ) und Herr Dülm ( 02336/803 2432 ) zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den folgenden Bewerbungsunterlagen Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen Arbeitszeugnisse Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen bis zum 03.02.2025 an die: Dienststellenleitung des Finanzamts Schwelm Bahnhofplatz 6 58336 Schwelm Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Schwelm ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Schwelm Bahnhofplatz 6 58336 Schwelm Tel.: 02336/803-0 E-Mail: service-5341fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Minden erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Schwelm c/o Finanzamt Schwelm Bahnhofplatz 6 58336 Schwelm E-Mail: D atenschutzbeauftragte_FA5341fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Schwelm (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de .