Aktien
Aktien sind in Wertpapieren verbriefte Unternehmensbeteiligungen. In Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens und dem Markt auf dem die Wertpapiere gehandelt werden, können besondere Risiken relevant werden. Insoweit bestehen diverse Aufklärungs- und Beratungspflichten des Beraters und Veröffentlichungspflichten des Emittenten. Werden diese Pflichten verletzt, kommen Schadensersatzansprüche der Anleger in Betracht.
Aktienrecht
Aktienrechtist die Bezeichnung für Gesetze, die das Konstrukt der Aktiengesellschaft sowie den Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definieren und regeln.
Das Aktiengesetz:
Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien. Darüber hinaus ist das deutsche Konzernrecht im Aktiengesetz geregelt.
Zusätzlich zum Aktiengesetz sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Geetzbuches anwendbar.
Durch seine Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 399 ff. gehört das Aktiengesetz auch zum Nebenstrafrecht. Inzwischen nehmen diese Strafvorschriften einen gewichtigen Teil im Wirtschaftsstrafrecht ein.
Mit dem Aktiengesetz löste der Gesetzgeber das bis zum 31. Dezember 1965 geltende „Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktiengesetz)” vom 30. Januar 1937 ab (RGBL. I S. 107) Zum Aktiengesetz wurde gleichzeitig das „Einführungsgesetz zum Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien” (RGBl. I S. 166) erlassen.
Aktuelles, Artikel und Urteile zum Aktienrecht:
Versteckte Provisionen und Zahlungen für den Vertriebvon Kapitalanlagen an den
AWD, Allgemeiner Wirtschaftsdienst
Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH
mit Sitz in Hannover:
Aktuelle Pressemitteilungen, Urteile und betroffene Fonds:
Lesen Sie
I. Der Bausparvertrag: Einführung
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt.
Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Bauspardarlehen werden hauptsächlich für die Immobilienfinanzierung eingesetzt.
Der mit Vertragsabschluss vereinbarte Bauspartarif bestimmt die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr bereits bei Vertragsabschluss. Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an, z. B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife. Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 8 Jahre Ansparzeit.
Nach Vertragsschluss wird meist eine Abschlussprovision von 1 % bis zu 3 % der Bausparsumme bedient, was die effektiven Guthabenzinsen mindert. Die Bausparsumme ist die Summe des Sparanteils und des möglichen Bauspardarlehens. Der fest vereinbarte Sparzins berechnet sich bezogen auf das angesparte Guthaben. Der fest vereinbarte Darlehenszins berechnet sich bezogen auf die nominelle Vertragssumme, nicht allein auf die effektive Darlehenssumme.
Da das Bauspardarlehen im Wesentlichen aus den angesparten Guthaben anderer Bausparer, deren Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, gezahlt wird, ist nicht genau vorhersehbar, wie viel Kapital zur Zuteilung zur Verfügung stehen wird. Deshalb kann keine feste Bewertungszahl angegeben werden, ab der ein Vertrag zugeteilt wird.
II. Ein Bausparvertrag ist untergliedert in drei verschiedene Phasen:
1. Die Sparphase beim Bausparvertrag
Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu dem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Das Kapital wird durch die Gesamtheit der Bausparer einer Bausparkasse gesammelt. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen aus einem zuteilungsreifen Bausparvertrag, der vererbbar ist.
2. Die Zuteilung beim Bausparvertrag
Als Zuteilung des Bausparvertrags wird die Freigabe seitens der Bausparkasse zur Auszahlung bezeichnet. Zum Zeitpunkt der Zuteilung kann der Bausparer sich das Guthaben und – nach Stellung einer ausreichenden Sicherheit – das Darlehen auszahlen lassen. Eine Zuteilung des Bausparvertrages kann erfolgen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt.
Die Zuteilungsvoraussetzungen ergeben sich aus Mindestguthaben Mindestvertragsdauer, Mindestsparzeit und Mindestbewertungszahl.
3.. Die Darlehensphase beim Bausparvertrag
Bei Zuteilungsreife wird der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer nach Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Für das Darlehen wird vom Darlehensnehmer der vertraglich vereinbarte Darlehenszins unabhängig von dem aktuellen Zinssatz gezahlt.
In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen getilgt. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.
III. Bausparkassen kündigen weiterhin Bausparverträge:
Die von den Bausparkassen veranlassten Kündigungen von Bausparverträgen gehen weiter! Betroffen sind vor allem Kunden der BHW Bausparkasse AG, der LBS Baden-Württemberg, der LBS Bayern, der LBS West, der LBS Nord, der Wüstenrot Bausparkasse AG, der Deutsche Bausparkasse Badenia AG, der BSQ Bausparkasse AG sowie anderer Bausparkassen mit vergleichsweise hohen Zinsen bei Bausparverträgen.
IV. Problem: Vorzeitige Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen:
In den nächsten Monaten ist mit einer Klagewelle gegen die betroffenen Bausparkassen zu rechnen, da zigtausenden Kunden die Bausparverträge vorzeitig gekündigt wurden. Die Gründe für die Kündigung der Bausparverträge liegen in dem derzeit und wohl längerfristig niedrigen Zinssatz. Da Bausparverträge meist gut verzinst sind, können Baussparkassen den vereinbarten Zinssatz u.U. nicht mehr finanzieren und versuchen die langen Ansparphasen durch vorzeitige Kündigungen zu umgehen.
V. Urteile zu Kündigungen von Bausparverträgen:
Wir haben für Sie eine Urteilsübersicht Kündigung Bausparvertrag der bisher bekannten und relevanten Entscheidungen mit den jeweiligen Ergebnissen zusammengestellt.
Viele Bausparer gehen bereits anwaltlich gegen die rechtswidrigen Kündigungen ihrer Bausparverträge vor, andere zögern noch und wollen zunächst Rechtssicherheit haben. Erste Klageverfahren gegen die BHW Bausparkasse AG und andere Bausparkassen laufen schon.
JUSTUS Rechtsanwälte vertreten erfolgreich eine Vielzahl von Bausparern bundesweit gegen Kündigung verschiedener Bausparkassen.
Justus rät:
Bausparer solten nicht zögern gegen die Kündigungen gleich anwaltlich und ggf. gerichtlich vorzugehen. Ein Abwarten höchstrichterlicher Entscheidungen in der Rechtsproblematik wird, wie leider so häufig, zu spät kommen. Inzwischen können Verjährung, Verwirkung oder Anerkenntnis eintreten und der Anspruch auf Fortsetzung des Vertrages untergehen.
Zur kostenlosen Erstberatung:
Für weitere Informationen oder die kostenfreie Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich dasKontaktformular aus.
Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen Sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Lesen Sie in unserem 5. Newsletter Alles über die gestiegenen Aussichten auf Schadenersatz betrogener Anleger und unsere ersten Klagen gegen die Hintermänner der CSA / Fankonia.
Zahlungsaufforderungdes Insolvenzverwalters:
24.01.2016, nun ist es soweit. Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds Dr. Markus Schädler hat – wie wir schon angekündigt haben – die Anleger mit aktuellem Schreiben zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. Die Kosten für die Rechtsverteidigung müssten die meißten Rechtsschutzversicherungen übernehmen, da Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles hier die Insolvenz der CSA-Gesellschaften (Juni 2015) ist.
Insovenz - Gutachten des Insolvenzverwalters Dr. Markus Schädler
www.kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Gutachten-CSA-5.pdf
Stellungnahme der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte zu dem Gutachten des Insolvenzverwalters
Berlin, den 8. Juli 2015
Interessengemeinschaft CSA/Deltoton: Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der
Würzburg, 02.02.2015
Berlin, 15.01.2015
Insolvenzgefahr bei der CSA?
"Das Innere der Leberworscht ist noch gänzlich unerforscht"
Blindpoolrisiko: der ungeregelte graue Kapitalmarkt, ein schwarzes Loch?
Millionen Sparer verlieren Ihre Altersvorsorge und Staatsanwaltschaft, Politik, Gesetzgeber und Gerichte schauen seit über 20 Jahren tatenlos zu.
Juni 2017:
JUSTUS Rechtsanwälte haben inzwischen die ersten Klagen vor dem allein zuständigen Landgericht Würzburg gegen die strafrechlich verurteilten Hintermänner der CSA und Deltoton eingereicht. Derzeit tendiert das Landgericht Würzbug wohl leider noch eher zu der Protektion der Kapitalanlagebetrüger (diese sind inzwischen rechtskräftig durch den BGH verurteilt). Wir sind aber zuversichtlich diese derzeitverbraucherfeindliche Rechtsprechung nochkorrigieren zu können.
April 2017:
Bundesgerichtshof bestätigt die strafrechtlichen Verurteilungen der Hintermänner der CSA und Deltoton. Der BGH bejaht auch deutlich die Aufklärungspflicht der Geschäftsführer der Anlagegesellschaft gegenüber ihren Anlegern aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens!
Beschluss des BGH vom 08.03.2017 (Az.: 1 StR 466/16):
26.11.2016
Urteile im Prozess gegen die Drahtzieher der CSA - Frankonia Gruppe:
Das Landgericht Würzburg hat nach Urteil vom 21.01.2016 mit zwei weiten Urteilen vom 26.04.2016 die weiteren Angeklagten wegen Betrug und Untreue verurteilt.
In dem Verfahren ging es um das Geschäft der Frankonia-Gruppe, an dem auch der frühere Weltklasse-Fechter Thomas Gerull und dessen Bruder Michael mitwirkten. Betroffen von diesem Schneeballsystem sind rund 25.000 Kleinsparer. Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg sie und drei weitere Männer in Untersuchungshaft genommen. Nun wurde auch über den letzten Angeklagten das Urteil gesprochen. Die gefällten Urteile sind noch nicht Rechtskräftigkeit.
Lesen Sie in unserem 5. Newsletter Alles über die gestiegenen Aussichten auf Schadenersatz betrogener Anleger und unsere ersten Klagen gegen die Hintermänner der CSA / Fankonia.
Zahlungsaufforderungdes Insolvenzverwalters:
24.01.2016, nun ist es soweit. Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds Dr. Markus Schädler hat – wie wir schon angekündigt haben – die Anleger mit aktuellem Schreiben zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. Die Kosten für die Rechtsverteidigung müssten die meißten Rechtsschutzversicherungen übernehmen, da Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles hier die Insolvenz der CSA-Gesellschaften (Juni 2015) ist.
Welche Möglichkeiten und Einreden Sie gegen die Zahlungsaufforderungen haben lesen Sie HIER
Insolvenz CSA: Justus Rechtsanwälte bieten kostenfreie Ersteinschätzung
Achtung: 10 jährige kenntnisunabhängige VerjährungimBankrecht und Anlagerecht ist immer zu beachten und beginnt taggenau ab Vertragsschluss (Zeichnung) zu laufen. Anleger, die z.B. Anfang 2005 den CSA Beteiligungsfonds 4 oder 5 gezeichnet haben, müssen jetzt handeln.
Lesen Sie mehr dazu hier: Verjährung und Schlichtung im Kapitalmarktrecht
Insovenz - Gutachten des Insolvenzverwalters Dr. Markus Schädler
www.kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Gutachten-CSA-5.pdf
Stellungnahme der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte zu dem Gutachten des Insolvenzverwalters
Berlin, den 8. Juli 2015
Interessengemeinschaft CSA/Deltoton: Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der
der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15)
und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15)
wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel: +49(931)45202950, Telefax: +49(931)45202966, bestellt.
Insolvenzforderungen sind bis zum 01. Oktober 2015 anzumelden.
Würzburg, 02.02.2015
Vorläufiges Insolvenzverahren eröffnet: Interessengemeinschaft CSA
Das Amtsgericht Würzburg hat über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (IN 56/15) am 17.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Kanzlei JUSTUS vertritt bereits über 350 CSA Anleger und hat heiraus eine starke Interessengemeinschaft CSA gebildet. Wir sichten kostenfrei Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Berlin, 15.01.2015
Insolvenzgefahr bei der CSA?
Telefonisch ist niemand mehr bei der CSA zu erreichen, Zustellungen sind nicht mehr möglich und auch gerichtlich lässt sich die CSA wohl nicht mehr anwaltlich vertreten.
Nach Auffassung von Fachanwalt Knud J. Steffan ist es nur eine Frage der Zeit, wann auch die Gesellschaften der CSA abgewickelt werden, bzw. sich ein Insolvenzverwalter bei den Gesellschaftern melden wird.
Spätestens jetzt ist es auch für die letzten Anleger Zeit zu reagieren.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt seit über 10 Jahren Anleger der CSA, Deltoton und Frankonia und versucht im Rahmen einer Interessengemeinschaft CSA/Deltoton den Anlegern zu helfen.
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Frankonia, CSA, Deltoton wegen Betrugs Im Dezember 2014 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen fünf verantwortliche Personen der Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA ein Ermittlungsverfahren wegen Anlagebetrugs eingeleitet hat. Aufgrund eines dringenden Tatverdachts wurden die Beschuldigten in Untersuchungshaft genommen.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, rund 30 000 Anleger geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre Beteiligungen an den Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA erworben haben. Die Beschuldigten sollen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die von den Anlegern einbezahlte Gelder hin- und hergeschoben wurden. Entgegen ihrem ursprünglichen Zweck sollen diese zumindest teilweise den Beschuldigten zugeflossen sein. Hierdurch ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags entstanden.
Wer ist die CSA?
Der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sind Tochtergesellschaften im Geflecht der Frankonia-Gruppe. Von dieser wurden die verschiedensten Fonds aufgesetzt.
Der CSA Beteiligungsfonds 4 ung 5 AG & Co. KG - wurden im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit der Komplementärin Capital Sachwert Alliance Verwaltungs AG (heute: CSA Verwaltungs GmbH) aufgesetzt. Ziel des Fonds war es, zwischen 2003 und 2006 Geld von Anlegern einzusammeln, um dieses dann in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzinstrumenten zu investieren.
Dabei wurde den Anlegern eine Rendite von bis zu 17% versprochen.
Vertrieb der CSA: Futura Finanz
Mit dem Vertrieb der Anlage betraut wurde die Futura Finanz AG, deren Vertriebspraktiken ungeregelt und nach unserer Ansicht rein provisionsorientiert war.
Die Futura Finanz AG kann leider für ihre Falschberatungen nicht mehr in Anspruch genommen werden.Nachdem mit Beschluss vom 19.12.2007 das Amtsgericht Hof (Insolvenzgericht) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) angeordnet hatte, wurde am 09.01.2008 wegen festgestellter Zahlungsunfähigkeit das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: IN 639/07).
Neue Urteile und aussergerichtliche Vergleiche mit der CSA
Seit vielen Jahren vertreten wir Anleger der Capital Sachwet Alliance (CSA) und Frankonia Sachwert, Deltoton AG. Diese müssen oft erst nach Jahren oder am Ende der Laufzeit feststellen, das ein Großteil ihrer eingezahlten Altersvorsorge durch die Verlußte der Gesellschaft aufgefressen ist, sie also bei Vertragsschluss falsch beraten worden sind.
Bei Kündgung oder Nichtzahlung wurden unsere Mandanten oft mit pauschalen Schadenersatzforderungen und negativem Auseinandersetzungsguthaben verschreckt und so zur Weiterzahlung veranlasst.
Lassen sie ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen. Wir konnten in der Vergangenheit in den meißten Fällen vernünftige Zahlungsvergleiche mit der CSA schließen.
Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a
Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 03.04.2009
Zum einen hat das OLG Nürnberg einem Anleger, der eine Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co erworben hat, recht gegeben und die Berufung der Südfinanz AG gegen das Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Dem Anleger hat das Gericht Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Ebenfalls soll er künftig von allen Verbindlichkeiten hinsichtlich seiner Kommanditbeteiligung freigesprochen werden, sodass auf ihn auch keine weiteren Rateneinlagen mehr zukommen sollen.
Landgerichts Tübingen verurteilt CSA und Deltoton zur Rückabwicklung
Auch das Landgericht Tübingen hat Pressemitteillungen zufolge im Februar 2010 einem Anleger die komplette Rückabwicklung seiner Beteiligungen an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG sowie Deltoton AG zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der offensichtlichen Falschberatung durch einen schlecht ausgebildeten Vermittler. Zusätzlich zu der Zug-um-Zug Rückabwicklung der Beteiligungen wurden dem Kläger entgangener Gewinn sowie der Ersatz außergerichtlicher Kosten zugesprochen.
Verjährung:
Immer zu beachten ist hierbei neben der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung immer die 10jährige absolute Verjährung, welche taggenau an Zeichnung (Vertrasgsschluss) zu laufen beginnt. Wer also Anfang 2004 gezeichnet hat, sollte dringend handeln.
Justus rät:
Insgesamt dürften den Kommanditisten (Anlegern) aber nach herrschender Rechtsprechung nur das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben zustehen. Auch dies sollte immer von einem Fachanwalt geprüft werden, da hier durch die CSA nach unserer Ansicht unzulässige hohe Vertragsstrafen abgezogen werden.
Insolvenz: Wie sollten Anleger nun reagieren?
Der Insolvenzverwalter wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Gesellschafter zur Einzahlung der gesamten Einlagen auffordern und diese notfalls auch einklagen.
Wir raten daher, sämtliche möglichen Forderungen, also Auseinadersetzungsguthaben und Schadenersatz form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen, die Verträge fristlos zu kündigen und spätestens jetzt zu handeln.
Wir bieten Ihnen das folgende Paket an:
* begründete ausserordentliche Kündigung sämtlicher Beteiligungsverträge
* Forderung des Auseinandersetzungsguthabens
* Form- und fristgerechte Insolvenzanmeldungen u Vertretung im InSVerfahren
* Verfolgung möglicher Schadenersatzansprüche aus Delikt (Strafverfahren)
* Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter, soweit nicht verjährt
* laufende Informationen durch unsere Interessengemeischaft CSA/Deltoton
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und ist auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert.
Kostenfreie Erstberatung
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Die Erstberatung in Sachen CSA ist kostenfrei. Wir sichten Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Achtung:Kenntnisunabhängige VerjährungimBankrecht und AnlagerechtEnde 2011für alle Anleger, die vor 2002 gezeichnet haben.
Lesen Sie mehr dazu hier: Verjährung und Schlichtung von Altfällen zum 31.12.2011
Die Pleite der Göttinger Gruppe ist der größte Fall von Anlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Etwa 270.000 Anleger hatten dem Konzern mehr als eine Milliarde Euro für ihre Altersvorsorge anvertraut. Sie wollten mit der "Securente" eine sichere Investition tätigen. In Wirklichkeit aber wurde ihr Geld verpulvert oder floss in Provisionen und unternehmerische Beteiligungen, die floppten.
Im Sommer2007 eröffnete das Amtsgericht Göttingen das Insolvenzverfahren gegen die Göttinger Gruppe und Securenta AG. Laut dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rattunde (Schreiben an die Kanzlei Justus Rechtsanwälte aus März 2011) können die geprellten Sparer höchstens auf eine Rückzahlung von zwei oder drei Prozent ihrer Anlagebeträge hoffen. Die ehemaligen Vorstände, die vor der Pleite einen teils luxuriösen Lebenswandel führten, sind - zumindest auf dem Papier - mittellos.
Nunmehr versenden wieder Anlegerschutzvereine Anwaltsrundschreiben an alle Anlager der insolventen Göttinger Gruppe / Securenta AG und behaupten Erfolgsaussichten von Schadenersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dies nachdem dieselben Kanzleien nach Presseberichten schon mit teuren "Massenklagen" gegen die Vorstände gescheitert sind.
JUSTUS rät:
Lassen Sieihre Ansprüche einzelfallbezogen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen und sich schriftlich das Prozesskostenrisiko für eine Klage mitteilen, bevor Sie eine Vollmacht oder Mitgliedschaft unterschreiben.
Kann ein Bankkunde sein Darlehen nicht bedienen, droht oft die Darlehenskündigung und Zwangsversteigerung durch die Bank.
Eine Studie der Verbraucherzentrale Hamburg ergab das zwei Drittel von 300 überprüften Darlehensverträgen fehlerhaft waren. Diese Auffassung können wir nur bestätigen. Für den Darlehnsnehmer eröffnen sich daher, je nach dem welcher Teil des Vertrages betroffen ist, verschiedenste Möglichkeiten Ansprüche gegen Deutsche Banken und Sparkassen geltend zu machen.
* Kreditsicherung, Bürgschaften, Vollstreckungsabwehr, Zwangsversteigerung
Bürgschaften dienen Banken zur Absicherung von Darlehen. Gerichte haben den Banken hier enge Grenzen gesetzt. Die Bürgschaften unter nahen Verwandten sind oft sittenwidrig. Das gleiche gilt bei Übersicherung odas auch für bestimmte Varianten der Mithaftung.
* Erwerb und Finanzierung von Immobilieninvestitionen, fehlgeschlagene Kapitalanlagen, "Schrottimmobilien"
JUSTUS Rechtsanwälte wird von Finanztip als eine der führenden Fachkanzleien in Deutschland empfohlen.
Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf und haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt. Inzwischen haben wir weit über 500 Widerrufsbelehrungen geprüft.
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.
Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung
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Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf und haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt. Inzwischen haben wir weit über 500 Widerrufsbelehrungen geprüft.
⇒ Zur kostenfreien Widerrufsprüfung
Auf widerruf-kündigung.de finden Sie mehr zum Widerruf und Kündigung ihrer Versicherung
Lebensversicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.
Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.
Kapitallebensversicherung:
Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.
Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung
Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.
Widerspruch - Wie geht das?
Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.
Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist
Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):
Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.
Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?
Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER .
Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung
Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email.Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Michael Kraft Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
* König & Cie. Britische Leben Renditefonds
Lebensversicherungsfonds:
Kapitalanlage in Zweitmarktpolicen
Lebensversicherungsfonds investieren in bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen.
Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf "gebrauchter" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritanien oder Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält.
Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dem Versicherungsnehmer die Option bieten, einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Die Fondsgesellschaft spekuliert dagegen auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder Anlagegewinne.
Lebensversicherungsfonds kommen in zwei Varianten vor:
Kapitallebensversicherungsfonds und Risikolebensversicherungsfonds:
Kapitallebensversicherungsfonds
Bei Kapitallebensversicherungsfonds erwirbt der Fonds die Kapitallebensversicherungspolicen und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel über dem jeweiligen Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften.
Risikolebensversicherungsfonds
Bei der in den USA verstärkt anzutreffenden Variante eines Risikolebensversicherungsfonds erwirbt der Anleger die Riskolebensversicherungs-Police eines Versicherten. Der Lebensversicherungsfonds zahlt hierbei die Prämien an den (alten) Versicherten weiter und erhält im Gegenzug die bei Fälligkeit der Police – meist bei Ableben der Versicherten – auszukehrende Versicherungsprämie.
Allgemeine Risiken der Fonds in Lebensversicherungen:
Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich meist um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. Infolge der Verlustrisiken und der langen Laufzeiten ist die Beteiligung an diesen Fonds kaum als Altersvorsorge geeignet. Da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert, ist ein Verkauf derartiger Fondsanteile in der Regel nicht möglich oder mit ganz erheblichen Verlusten verbunden.
Typische Risiken der Lebensvericherungsfonds:
* Steuerrisiken: Gefahr einer rückwirkenden steuerlichen Einstufung von US-Policen Fonds als gewerblich.
* Kursrisiken: Hoher Akteinbestandteil insb bei in Britische Policen
* Spekulationsrisiken: Überschreitung des spekulierten Lebensalters des Versicherten insb. bei in US-Amerikanische Policen
* Fremdwährungs- Kursrisiko: Investieren in fremden Währungen sind hohen Kursschwankungen ausgesetzt.
I. Britische Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
* Clerical Medical, CMI
* WealthCap Life Britannia
* HVBFF Life Britannia
* Lloyd Fonds Britische Kapital Leben
* MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus
* König & Cie. Britische Leben Renditefonds
* HSC Optivita UK
* Ideenkapital Prorendita 1-5
Britische Lebensversicherungsfonds investieren in britische Lebensversicherungen, speziell britische Kapitallebensversicherungen.
Bei der Investition in britische Zweitmarktpolicen hat der Versicherungsnehmer bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme und keine Garantieverzinsung. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt, das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.
II. US - Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
* BAC Life Trust Fonds
* Bayernfonds BestLife
* Kompass-Life-Fonds der Deutschen Bank, db Kompass Life Fonds
* WealthCap Life USA
* Rothmann & Cie. US Life 2 Renditefonds
Investition in US-Zweitmarktpolicen und die "Wette auf den Tod":
Hier wird die Ablaufleistung in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.
Spekuliert wird hier auf den Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Je früher der Versicherungsnehmer stribt, desto mehr profitiert die Fondsgesellschaft, die dann keine Prämien mehr auszahlen muss.
Die makabere Spekulation geht nicht auf, denn infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften länger als ursprünglich prognostiziert Prämienausschüttungen vornehmen. Auch und gerade bei US-Lebensversicherungsfonds müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.
US-amerikanische Lebensversicherungsfonds investieren in der Regel in Risikolebensversicherungen. In einem US-Lebensversicherungsfonds wird das Kapital der Anleger gebündelt, um daraus ein breit gestreutes Portfolio an gebrauchten US-Risikolebensversicherungen zu erwerben.
III. Deutsche Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
* König & Cie. Deutsche Leben
Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung erhalten negen einer Garantieverzinsung in der Regel Überschussbeteiligungen, deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Anleger erhalten wohl auch weiterhin deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.
Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe vonnetto 80,-€. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Offene Immobilenfonds:
Was ist ein offener Immobilienfonds?
Ein offener Immobilienfonds ist eine Kapitalanlage, die das Geld der Anleger in Immobilien anlegt. Rechtlich wird ein Anteil am offenen Immobilienfonds als Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes eingestuft. Für Schadenersatzansprüche gilft daher auch die kurze Verjähurngsfrist des § 37 a WpHG, zumindest bis zur Abschaffung der Sonderverjährung im Jahr 2009. Die Gebäude eines offenen Immobilienfonds werden in einem Immobilien-Sondervermögen zusammengefasst. Daher gelten offene Immobilienfonds auch als Investmentfonds und unterfallen dem Investmentgesetz (InvG). Für Investmentfonds gilt die strenge Regelung des § 66 InvG, welcher genau festlegt, welche Vermögensgegenstände ein offener Immobilienfonds erwerben darf. Offene Immobilienfonds erfreuen sich großer Beliebtheit, weil die Anleger jederzeit auf ihr investiertes Geld zugreifen können, indem sie Fondsanteile zurückgeben. Des Weiteren ermöglichen offene Immobilienfonds Anlegern, sich auch mit verhältnismäßig geringen Anlagebeträgen am attraktiven Immobilienmarkt beteiligen zu können.
BGH-Urteile: Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfondsanleger!
Der Bundesgerichtshof entschied ( Urteile vom 29.04.2014 – XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13 ), dass Bankberater Anleger ungefragt darüber aufklären mussten, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann.
Aufklärungspflicht über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an offenen Immobilienfonds:
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich gestern in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst.
Nach der gestern veröffentlichten Pressemitteilung des BGH wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).
Die richtungsweisenden BGH-Urteile gelten nach allgemeiner Auffassung auch für Dachfonds.
Kurze Sonderverjährung bei offenen Immobilienfonds:
Anleger in offenen Immobilienfonds sollten nun ihre Schadenersatzansprüche geltend machen, denn ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus einer Falschberatung gegenüber den Anlageberatern verjähren zum Teil gem. § 37a WpHG in 3 Jahren ab dem Erwerb der Anteile. Die inzwischen abgeschaffte Sonderregelung gilt aber nicht bei vorsätzlicher Falschberatung, wovon hier ausgegangen werden kann.
Eine längere absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt taggenau ab Zeichnung des Fonds.
Eine Verjährung kann somit jederzeit eintreten, sodass dringender Handlungsbedarf besteht.
Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfonds- Anleger:
Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schandenersatzansprüchen gegen die beratende Bank oder den Finanzberater aus Vermittlung offener Immoilienfonds sind daher durchaus gut, soweit diese Ansprüche eben nicht verjährt sind.
Beispielhaft hierfür sind die offenen Immobilienfonds:
* KanAm US-Grundinvest,
* Morgan Stanley P2 Value,
* TMW Immobilien Weltfonds,
* AXA Immoselect,
* SEB Immoinvest,
* SEB Total Return
* CS Euroreal,
* DEGI Europa, DEGI International
* Allianz Flexi Immo
Justus rät:
Lassen sie sich jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, um die Chancen auf Schadensersatz aus fehlerhafter Beratung prüfen zu lassen.
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,-€ inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Schiffsfonds in der Krise
Geschlossene Schiffsfonds im Fokus
Im Portfolio von geschlossenen Fonds befinden sich häufig auch sog. geschlossene Schiffsfonds.
Dieses Anlagesegment hat seine Ursprünge im Deutschland der siebziger Jahre. Damals mit dem Hauptziel, möglichst hohe Steuereinsparungen zu generieren. Diese Zielsetzung hat sich bis heute hin zu einer renditeorientierten Anlage verschoben, weil sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben.
Was sind geschlossene Schiffsbeteiligungen?
Schiffsbeteiligungen sind in den meisten Fällen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft strukturiert. Als Handelswährung dient wie bei den meisten gängigen Handelswaren der US-Dollar. Bei einer Zeichnung eines Schiffsfonds in Euro ist das Investment trotzdem i.d.R. als dollarbasiert anzusehen. Durch die Beteiligung als Kommanditist an einer Schiffsbeteiligung wird der Privatanleger also direkt zum (Mit-) Unternehmer und partizipiert somit ab dem Tag seines Beitritts von der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Schiff.
Wesentliche Erfolgsfaktoren für das Gelingen des Schiffsfond sind somit der Einkaufspreis des Schiffes oder der Schiffe, die Dauer sowie die Konditionen der meist zu Beginn fest abgeschlossenen Charterverträge, die Kosten des laufenden Betriebes sowie die Auslastung und schlussendlich der Verkaufserlös bei Ablauf des Schiffsfonds.
Das eingesetzte Kapital der Anleger wird für den Bau bzw. Erwerb der Schiffe verwendet. Der Ertrag für den einzelnen Anleger soll in einer nachgeschalteten Nutzungsphase der Schiffe erwirtschaftet werden.
Welche Schiffsfonds - Anlageformen gibt es?
Der Anleger kann in verschiedene Formen des Schiffsverkehrs investieren. Am gängigsten sind hier sog. Containerschiffe. Dabei handelt es sich um kleinere Zubringer die zwischen 500 TEU und 8.000 TEU transportieren können.
Aber auch Tanker waren lange Zeit im Visier der Anleger. Insbesondere als die alten Einhüllentanker durch zeitgemäße Doppelhüllentanker ersetzt werden mussten.
Bulker hingegen sind Massengutschiffe die trockene Massengüter befördern.
Der Schiffsfonds als Geldanlage
Das angesparte Geld kann auf verschiedene Weisen angelegt werden. Neben dem Kauf von Aktien oder Gold besteht u.a. die Möglichkeit der Beteiligung an einem Fonds und im spe-zielleren an einem Schiffsfonds. Ein sog. Schiffsfond investiert das eingesammelte Kapital in den Bau und/oder Erwerb von Seeschiffen. Schiffsfonds stellen grundsätzlich eine GmbH & CO. KG dar, wobei die Geschäftsführung grundsätzlich der GmbH zusteht und die Anleger sich regelmäßig als Kommanditisten beteiligen. Im Optimalfall erwartet die Anleger nach einer längerfristigen Zeit eine hohe Gewinnausschüttung durch laufende Chartereinnahmen und dem Verkauf des Schiffes nach Beendigung der Laufzeit des Schiffsfonds.
Schiffsfonds als Steuersparmodell:
Wie sich gezeigt hat, stimmen diese Parameter häufig nicht mit der versprochenen, prospektierten Rendite überein. Ein zu hoher Kaufpreis, Fehler in der Berechnung der laufenden Kosten usw.
Neben den hohen Renditen wird vielen Anlegern der Erwerb zudem als sog. Steuersparmodell vermittelt. Bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen soll die Tonnagesteuer zu einer erheblichen Vergünstigung des zu versteuernden Einkommens führen.
Wie uns die jüngste Vergangenheit jedoch zeigte, gelten solche Anpreisungen jedoch nur, wenn die wachstumsorientierte Entwicklung der Weltwirtschaft anhält. Bei stagnierender oder rückläufiger Weltwirtschaft können und konnten die Versprechungen nicht mehr eingehalten werden. Die aktuellen Charterzahlen belegen diese Entwicklung.
Risiken, insbesondere
Schiffsfonds und Nachschusszahlungen im Sanierungsfall:
Etliche Anleger haben daher seit Zeichnung der Anlage keine Gewinne erhalten und nicht selten steuert der Fonds auf eine Insolvenz zu. Die Gesellschaften versuchen diese zumeist noch durch Nachschusszahlungen zu verhindern. Oft fordern die Emissionshäuer ihre Zeichner auch zur Rückzahlung der Ausschüttungen auf.
Die Anleger erfahren in diesem Zeitpunkt allzu oft das erste Mal von solchen Pflichten. Welche genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Beteiligung gelten wurde nie bzw. nur am Rande erwähnt.
Als Anleger beteiligen sie sich mit Eigenkapital an der Gesellschaft. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Sie nehmen an dem wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft teil.
BGH: gewinnunabhängige Ausschüttungen können nur zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und verständlich geregelt ist.
Im März 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen nicht ohne weiteres zurückverlangt werden können (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Dies sei nach Auffassung des BGH nur dann möglich, wenn die Rückforderung der Ausschüttungen eindeutig und verständlich im Gesellschaftsvertrag geregelt sei.
Ansprüche der Anleger gegen Banken und Schiffsfonds
Sie als Anleger müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie Ihre Investition in den Schiffsfonds einfach verloren geht. Vielmehr haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank, welche Ihnen zum Einstieg in den Fonds geraten hat, wegen Falschberatung geltend zu machen. Überdies müssen Sie die Rückforderung der bereits ausgezahlten Gewinnausschüttungen durch die Gesellschaft nicht dulden. Vielmehr hat der Bundesgerichtshof schon regelmäßig entschieden, dass eine solche Rückforderung unberechtigt ist. Eine Durch-sicht bzw. Überprüfung des Gesellschaftsvertrages durch einen Fachanwalt ist dabei regelmäßig ratsam.
Hier finden Sie eine Übersicht zu Urteilen des BGH, der Oberlandesgerichte und Landgerichte zu Rückabwicklung, Schadenersatz und Nachschusspllichten bei Schiffsfondsbeteiligungen.
Schiffsfonds gezeichnet? Was können wir für Sie tun?
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte betreut derzeit eine Vielzahl von Anlegern solcher gescheiterten Schiffsfonds. Erstes Ziel ist es, für unsere Mandanten eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösung zu finden. Gerne beraten wir sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Dazu werden wir zunächst ihren Anlagevertrag prüfen, um die genaue Art der Beteiligung zu ermitteln. In einem zweiten Schritt das dem Verkauf zugrundeliegende Verkaufsgespräch analysiert. Denn nur, wenn sie über die konkreten Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden erfolgte die Beratung anlagegerecht.
Dazu gehört auch, dass zugrundeliegende Prospekt auf etwaige Fehler zu überprüfen. Hierbei insbesondere, alle darin aufgeführten Kosten einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
Schließlich werden wir auch ihren Anlagehorizont ermitteln. Sollte ihnen z.B. die Beteiligung als Altersvorsorge empfohlen worden sein, ist eine Falschberatung naheliegend. Aufgrund der unternehmerischen Beteiligungsform ist diese nämlich für diesen Zweck gänzlich ungeeignet.
Ihnen zustehende Ansprüche können dabei grundsätzlich gegen den Berater/Vermittler; die Gesellschaft und/oder die finanzierende Bank gerichtet werden
Aus diesem Grund sollte jeder Anleger spätestens, wenn Auszahlungen ausbleiben bzw. Nachschüsse gefordert werden die zugrundeliegenden Verträge durch einen
prüfen lassen.
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
Achtung: Schadenersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse drohen kenntnisabhängig zum 31.12.2015 zu verjähren!
Zur kostenfreien Erstberatung
Stratego Grund und LBB-Invest
Der Immobilienfonds Stratego Grund ist ein sogenannter gemischter Dachfonds. Der Investitionsgegenstand des Stratego Grund sind ca. 500 Immobilien der ca. 15 Immobilienfonds, u.a. der KanAm Grundinvest, der TMW Immobilien Weltfonds und der Morgan Stanley P2 Value. Da die gesamte Branche sich in einer Krise befindet, mussten bereits zuvor in der Vergangenheit zahlreiche Fonds geschlossen und z.T. abgewickelt werden.9 der 12 Zielfonds des Fonds Stratego Grund sind geschlossen oder befanden sich in der Abwicklung.
Die LBB Invest hatte mit Wirkung zum 31.01.2014 die Verwaltung des Stratego Grund gekündigt und die Auflösung beschlossen. Eine Wiederaufnahme der Ausgabe bzw. Rücknahme von Anteilsscheinen des Fonds Stratego Grund erschien der LBB-Invest unmöglich.
Berlin, 23.07.2014:
Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des LG Berlin vom 23.07.2014 in Sachen Stratego Grund
Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte erwirkt mit Urteil vom 23.07.2014 (noch nicht rechtskräftig) ein Anerkenntnisteil- und Schlussurteil gegen die Berliner Sparkasse im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung der Klägerin betreffend das Sondervermögen Stratego Grund. Die Klägerin investierte, wie viele andere Anleger auch, nach einer Beratung durch die Berliner Sparkasse Kapital in das Sondervermögen Stratego Grund.12.12.2013: BGH - Verhandlung am 29. April 2014
Der Bundesgerichtshof, hier der XI. Zivilsenat, verhandelt am 29. April 2014 über die Frage der Haftung einer Bank für die Nichtaufklärung zum Aussetzungsrisiko bei der Vermittliung eines offenen Immobilienfonds.
Wir gehen davon aus, das der Bundesgerichtshof der jüngeren Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. fogen wird. Diese richtige Entscheidung, also das Betehen einer grundsätzlichen Aufklärungspflicht über das Aussetzungsrisiko der Anteilsrücknahme bei dem offenen Immobiliendachfonds hätte dann nach diesseitiger Ansicht Auswirkungen auf sämtliche Stratego Grund Verfahren.Fondsschließung und Aussetzung der Anteilsrücknahme bei Stratego Grund Fonds:
Am 30. März 2012 teilte die Landesbank Berlin Investment GmbH (LBB-Invest) mit, dass der Stratego Grund Fonds nach § 37 Abs. 2 InvG aus Liquiditätsgründen geschlossen werden und man auch die Rücknahme und Ausgabe der Anteilsscheine aussetzen müsse.
Nach eigenen Angaben investiert Stratego Grund hauptsächlich in offene Immobilienfonds verschiedener Fondsgesellschaften, die sich bekanntlich schon seit geraumer Zeit in einer Krise befinden.
Inzwischen sind erste Zwischenausschüttungen aus dem Stratego Grund Fond durch die LBB-Invest angekündigt worden.(siehe hier)
Stratego Grund wurde hauptsächlich über die Berliner Sparkasse vertrieben.
Infolge von Beratungsgesprächen mit Vermittlern der Sparkasse wurden Anteile an dem Dachfonds Stratego Grund von Anlegern erworben, da ihnen eine sichere Anlageformbei angemessener Rendite versprochen wurde.
Es erscheint hierbei mehr als fraglich, ob gegenüber den Anlegern eine ordnungsgemäße Aufklärung über Investitionsrisiken von Seiten der Sparkasse stattgefunden hat. Es war auch darauf hinzuweisen, dass sich viele offene Immobilienfonds zur Zeit in einer Krise befinden und der LBB-Invest Stratego Grund schon mindestens seit 2005 keine geeignete Anlageform mehr darstellt. Ferner musste die Sparkasse auch über sämtliche damit zusammenhängende Provisionen, so genannte Kick-Backs, informiert haben.
Sollte dies nicht erfolgt sein, könnten sich Schadensersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse ergeben, die letztlich darauf ausgerichtet sind, dem Anleger sein Anlagevermögen inklusive der Anlagezinsen komplett zurück zu erstatten.
Stratego Grund; Justus Rechtsanwälte reichen erste Schadenersatzklagen gegen die Berliner Sparkasse ein:
Die Anlegerschutzkanzlei Justus hat schon 2012 Schadenersatzklagen gegen die Berliner Sparkasse anhängig gemacht. Gerügt wird im Wesentlichen eine vorsätzliche Falschberatung, durch Verschweigen einzelner Schließung von Zielfonds. Durch die Schadenersatzklagen sollen die falsch beratenen Anleger ihr Anlagevermögen zuzüglich Kosten und Zinsen komplett zurück erhalten.
Wir konnten in einigen Verfahren schon angemessene Vergleiche mit der Sparkasse erzielen. (siehe hier)
Verjährung von Ansprüchen aus Beratungshaftung iS. Stratego Grund Fonds LBB-Invest; Berliner Sparkasse:
Ansprüche verjähren absolut binnen 10 Jahren nach Zeichnung. Viele Ansprüche verjähren nach § 37a WpHG auch schon taggenau 3 Jahre nach Zeichnung. Ansprüche aus vorsätzlicher Falschberatung - wie hier -, z.B. Nichtaufklärung über Provisionen oder Nichtaufklärung über geschlossene Zielfonds trotz Kenntnis, sind noch nicht verjährt.
Achtung: Schadenersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse drohen kenntnisabhängig zum 31.12.2015 zu verjähren! Bitte machen Sie Ihre Ansprüche noch unbedingt dieses Jahr geltend.
Bildung des Beratungspools/Interessengemeinschaft Stratego Grund:
Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die Kanzlei konnte bereits erste Schadensersatzklagen vor dem Landgericht Berlin erfolgreich durch Urteil oder Vergleich abgeschließen.
Für einen besseren Informationsaustausch, insb. zur Beratung der Berliner Sparkasse sowie ggf. zur Bildung von Klägergemeinschaften (Sammelklagen) haben wir eine Interessengemeinschaft gebildet und beraten hier kostenfrei im Rahmen der Erstberatung.
Zur kostenlosen Erstberatung in Sachen Stratego Grund:
Für die kostenfreie Erstberatung, drucken Sie bitte einfach den Fragebogen aus und sendendiesen ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu.
Alternativ können Sie sich auch einfach in unser Kontaktformular eintragen undbekommen von uns einen Rückruf und die Unterlagenzur kostenfreien Erstberatung zugesandt.
Wir werden Sie dann über Erlolgsaussichten, Kosten und den Fortgang unserer Klageverfahren zur Frage der Bankenhaftung für die Vermittlung der Stratego Grund Anteile informieren und gegebenenfalls ihre Schadenersatzansprüche aussergerichtlich odergerichtlich durchsetzen.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
IV. Zur Verjährung eines Anspruchs auf Abfindung / Auseinandersetzungsguthaben
Anlegersollten die VerjährungihrerSchadenersatzansprüche rechtzeitig verhindern:
Die Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung ist möglich durch Klage, Mahnbescheid oder Güteverfahren, § 204 BGB.
I. Absolute Verjährung von Ansprüchen:
10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können.
Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verluste zu erleiden, sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.
Gerade bei langfristigen Anlagen wie Schiffsfonds, Medienfonds, Immobilienfonds, Gesellschaftsbeteiligungen, Zertifikate, etc. müssen sie daher vorher handeln.
Prüfung und Schlichtungsverfahren durch Fachanwalt:
Wir bieten ihnen eine schnelle Prüfung und ggf. die rechtzeitige Verjährungshemmung durch ein kostengünstigeres Schlichtungsverfahren durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmartrecht an.
II. Die wesentlichen Verjährungsvorschriftenim Kapitalanlagerecht:
Schadenersatzansprüche aus Beratungshaftung verjähren nach:
* § 37a WpHG: 3 Jahre ab Kaufauftrag/Zeichnung; gilt nur für Wertpapiere; taggenaue Verjährung
* §§ 195, 199 BGB: 3 Jahre ab Kenntnis oder fahrläsiger Unkenntnis der zum Schadenersatz führenden Umstände(Fondrundschreiben, Presseberichte, etc); beginnt zum Ende des jeweiligen Jahres
* § 199 Abs. 3 Nr. 1: 10 Jahre ab Entstehung (Zeichnung/Kaufauftrag); taggenaue Verjährung
III. Verjährung von allen Altfällen im Bankrecht und Kapitalanlagerecht zum 31.12.2011:
Der Gesetzgeber hat mit der Schuldrechtsreform eine kenntnisunabhängige, absolute Verjährungsfrist eingeführt. Danach verjähren Schadenersatzansprüche gemäß § 199 Abs. 3, Nr. 1 BGB ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer Entstehung an. Das bedeutet, dass Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind, in jedem Fall spätestens am 31. Dezember 2011 verjähren.
Ansprüche auf Auszahlung, Abfindungsguthaben und sonstige Schadenersatzansprüche, welcher erst später (also nicht mit Vertragsschluss) entstehen, sind heirvon nicht erfasst.
Zeichnungen nach dem 1.01.2002 verjähren in 10 Jahren ab dem jeweiligen Zeichnungsdatum:
Für Zeichungen/Vertragsschlussnach dem 01.01.2002beginnt die 10 jährige absolute Verjährung jeweils10 Jahre ab dem Tag der Zeichnung zu laufen. Dies unabhängig davon, ob der Anleger Kenntnis von den jeweiligen Umständenhatte, die zum Schadenersatzanspruch führen (Falschberatung, Prospekthaftung,Kapitanlagebetrug, etc.)
Beispiel: Haben Sie einen Vertrag nach Beratung am 15.05.2002 geschlossen, so verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche mit Ablauf des 15.05.2012.
IV. Zur Verjährung eines Anspruchs auf Abfindung / Auseinandersetzungsguthaben
Anlegersollten die VerjährungihrerSchadenersatzansprüche rechtzeitig verhindern:
Die Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung ist möglich durch Klage, Mahnbescheid oder Güteverfahren, § 204 BGB.
Lösung: Einleitung eines Schlichtungsverfahrens oder Güteverfahrens:
Soweit eine Klageerhebung mangels Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder rechtlichenbzw. tatsächlichen Unsicherheiten noch nicht geboten erscheint, ist die rechtzeitige Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu empfehlen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte bietet die form-und fristgerechteEinleitung des Güteverfahrens in Zusammenarbeit mit einer staatlichanerkannten Schlichtungsstelle seit Jahren an. Hierbei sind eine Vielzahl von Formalitäten zu beachten, deren Nichteinhaltung zu einer Nichhemmung und daher zu einem Verlußt der Ansprüche führen kann.
Kosten des Schlichtungsverfahrens:
Die Gebühren der von JUSTUS angerufenen Schlichtungsstelle für die Durchführung des Güteverfahrens betragen unabhängig von dem Streitwert lediglich 238,- €. Hierdurch wirddie zum drohende Verjährung zunächst biszu 6 Monate nach Scheitern der Güte gehemmt. Somit ist ausreichend Zeit - in der Regel 10-12 Monate - um die Erfolgsaussichten und das #J-18808-Ljbffr