Durchführung der operativen und administrativen Personalarbeit (z. B. Erstellung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen, Bescheinigungen und sonstigen Dokumenten) Bearbeitung dienst-, sozial-, arbeitsrechtlicher und bezügerelevanter Angelegenheiten im laufenden Beschäftigungsverhältnis von der Einstellung bis zum Austritt. Personalaktenpflege Durchführung des Bewerbermanagements (Stellenausschreibung, Vorauswahl etc.) Betreuung der Zeitwirtschaft (Time-Info). Unterstützung bei der Vorbereitung der Entgeltabrechnung (Datenprüfung und -pflege). Durchführung der fristgerechten Zulieferung aller Unterlagen für die Lohnbuchhaltung Ansprechpartner für Mitarbeiter in personalbezogenen Themen Durchführung administrativer Tätigkeiten im Rahmen der Personalbetreuung und -entwicklung. Korrespondenz mit Behörden, Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern, Klärung von Sonderfällen. Mitarbeit in HR-bezogenen Projekten und Weiterentwickung von HR-Prozessen Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, wünschenswert Erfahrungen in der Aviationbranche Praxisgereifte und umfassende Kenntnisse im Bereich der Personalsachbearbeitung Selbstständige, sorgfältige, strukturierte, zuverlässige Arbeitsweise sowie Organisations-vermögen Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit, hohe Eigeninitiative Höchste Vertrauenswürdigkeit im Umgang mit sensiblen Daten und Informationen Sensibilität für kritische Themen, die Fähigkeit, mit emotionalen Themen rational umzugehen. Kommunikations- und Durchsetzungsstärke Kreatives, strukturiertes und prozessorientiertes Arbeitsumfeld, in dem Sie eigene Akzente setzen und einen direkten Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten können Flache Hierarchien und ein hochmotiviertes Team mit offener Kommunikations- und Feedbackkultur Ein herausfordernder und spannender Job Ein angemessenes Gehalt interessante Benefits rund ums Reisen Mitarbeiterrabatte Dann freuen wir uns auf Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen. Bitte schick diese an folgende E-Mail-Adresse: jobsgermanaviation.com oder bewerbe Dich direkt auf unserer Homepage Die Erstattung von Fahrkosten für Vorstellungsgespräche gemäß §670 BGB ist ausgeschlossen